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Politia Medica. ^ i6j

warlich kein geringes. JohannOßwald Medicus zitNorchmrffen schreibt irr D.Iacobi Oethasi »Büchleinvom Gründlichen vnterricht für Gesunde/Kran, cke/rc. tmr.Cap. deß;, theils alfo:So wir das Gesetz der Christlichen Liebe be. trachteten/würden wtrvnsselbstwrssenzuerinnern / waSwirinPstegnngder Krancken znrhun schuldig wenn. Dieweilaberntcht allein die Christliche Lie, be zumosstermahl von vns verachtet / sondern die Burgerliche Chrbark.it er, wvm auch hindan gesetztwird/befi'ndet man nicht allein/düß die frembde Perso« nen welche den Krancken zupstegen verordnet/solches mir grossem Verdruß vn . Vnwillen thun/sondern es geschicht auch zum offcermahl/dz diejenige / welche dem Krancken mit Blutfreundtfchafft oder sonsten verwand vnnd zugethan/ nichtallein deß Krancken Heyl nir von Hermen meinen / sondern auch nichts lirbers begehren/denndas derKrancke nur bald hinwegwere/damit sie derMü, he vnd Auffwarttnsvberhaben werden/vnd zum förderlichsien das Gut Erben möchten. Derhalbenisi sich nicht zuverwundern / wann gleich ossemahls dir Krancke versalunet/vnV von jhren nechften Freunden mehr zum todt /dennzur Gefundheitbefördert werden. Daß aber solches nicht allein der Christlichen Lie« be/sondernauch der Bürgerlichen Ehrbarkeit gany zu entgegen /bedarff keines beweifens/sondern ist für sich selber gany klaar. Derwegen solches die jemge/ welche htertnnensich schuldigmachen/wohlzuLtdencken haben.

§. r. Im MdieKrancken für sich selbst seumlck/sollkn sie dieselbe/

sich mitGelstlichcn Mitteln Mversehen/erristlrchmnn ein- a ]

a] Die Christliche liebe erstrecket sich dahin/ daswir vnserm sechsten im denen dingen / welche das Heyl der Seelen vnnd deß Leibs sonderlich amref, ftn/gern beförderlich seyn sollen. Dieweil dann beydes dem ewigen vnnd zeich«- chen Heil deß Krancken sehrgeholffenwird/ so der Kranckesich znm allerersten mn Gott versöhnet/vnd dieAryney der Seelen brauchet: So will den jenigen/ so vmb den Krancken fierigs sind / vnnd den selben in jhrem Befehl vnnd Psie« gunghaben/vnd sonderlich/so sie dem Krancken mir Freundschafft verwandt/^ gebühren / daß sie ( im fall daß die Krancken sich selbst an ihrer Seelen Heyl versäumen wolren) dieselbe-mir ernstderNothwendlgkeit/vnddrssen/waselne Christen gebühret/erinnern. Denn ob gleichwohl die Theologie» den Ar?, renfolches zuchun erfordern/arrffden fall/daß ein Gefahr deß lebens vcrmercket würde / jedoch weil die Krancken fokchesvoneinemArtztnichtvorgurannch, men/vnd gemeiniglich dahin gedenket wird/als habe der Am nun gantzlich am krancken verzagt (dardurch dann derKrancke kleinmütig gemacht / vnnd der Mehrung der Kranckheit nicht wenig Förderung geben werden tönte) so ist vielmehr von den beywohnendender Kran cken / dannvon den aryten / solche Fürfthung zurhun/auffdaß die Krancken in solchem fall der Nothmrfft nach erinnert werden-Johan.Oßwald ibid/c.z-.

§-;-Die