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D.LudvonHömigk
§-5*3 m lernen nunvndMitgehen sollen dieVnter-Frawen fleiffig mcrckcn/ wie der schwangeren / gebührenden Kmdbettermnen vnd Kinder auffe best zu pflegen/ worin dasAmmenAmpt bestehe/ wie wichtig Lö sey / re. Vnnd derowegcn den Ammen neben Bcfleisstgung eines cr- Haren Lebens vnd Wandele gern vnd in Demuth folgen. 2 ]
a] Dieses muß eine redem Otachenehmen / wclcheeme rechtschaffene Hebamme werden vnd ftyn wlS-
. §. 6\ Wo auch diesen oder andern Kinder zur H.Eauffzu tragen von den Ammen (da sie nicht selbst zugegen seyn köndten) vbergcben würden / sollen fn sich vorseht n/ daß sie deß Weine oder andern starckcn Getrantke mcht zu vielzu sich mhmen/damtt dem Kind mr'tzu hartem Lrucken/ Fallen/ voll sttnckcndcm Athcm/re. kem Schaden zugefüget werde, a]
a] Diese JrrchtlMb seynd sonst bey solchen Weibern zimlich gemein/ aberdurchaußnichtzndttlken/weilnvleifälcigerGchadvnd Heryleiddarauß entstehen kan/wie Exempel genug angezogen werden kondren.
Titvlvs XVII,
Don den Kranckcn wattrmvndWartfrawen.
§. 1 . JnjcderKranckenwartervnKranckcnwarttrin/oderWatt-
fraw soll wissen daß sie in einem solchen Ampt begriffen/
O^d-arauffGottemsonderlichAughabc/ vnnd ihr gewrßalso vergelten werde / wie sie an ihrem Krancken Nech stcn Barmhcrtzlgkelt vnd Trew vbet. 2 Dcrowegen sic From/Goitsstrchtig/fleiffig/ wachsam vnd vnd verschwiegen seyn/mit Dressen vnd Sauffrn sich nicht v- berladen l sondern aller Massigkeit vnnd Bescheidenheit bcflctffigen soll. a]
a ] Wir Christen insonderheit haben alledenbefthlvon Gott / das sich einer deß andern von Hermen in Noch annehmen soll/wievielmehr setnd aber an solch Gebort gebrrndcn / welche ihren Lohn von solchem Nechstennocl) darzn haben/dem sie dienen? b ] Wer diese Tugenden nicht hat / der dienet nimmer, mehr/zu einem rechtschaffenen Kranekenwarter / sondern betreugr den Medi- Lnm,den Palienttn/vnd sich selbsten/was auch der Patient drüber leidet / da, für muß er Gort Rechenfchafft geben/ vnddeßvrcheilsgewerrig seyn welches
warllch