Politia Medica.
das hart Anreden betrifft / fest solches gleichwohl auch mit manier geschehen/ vnndjhrwohlzuHertzengezogenwerden i. Daß siejhrmitjhrerVngeduldt nichtdaS geringste nutze/ ja/ r. Vielmehr schade/in dem sie Gott erzürne/ $. Die Beywesenden gantz verdrossen mache/ 4. Sich langauffhalte/rc.
. §-17* Wann die Geburt glücklich abgangen / vnnd die Mutter ohne Gefahr derofelben entbunden/beydes daßKind/ wie flchs gebührt/ mkt dem Nabel einwicklen vnd Zünglein ablösen (so nii mit den scharpf- ftn Nageln gewaltsamer weise geschehen soll) wohlzuversehen/so dann auch die Mutter wohl zuverwahren vnd zuversorgen/ vnnddahmzu- trachten/daß die Nachgeburt vnd Bürde vonjhr komme/ vnd ihr in das Bett geholffen weide. a]
a] Speyer. Aporh-Ord.t.s^.r.vnd D.Adam.Lonicesuscap. 8’.
ibid»
§.i8. Deß Arßneyens bey Gebührenden oderalkereit entbunden nen Frawen sich nicht leichtlich zu vnkerfangen/ sondern mit rath eines DoctornderArtzneyzuhandlen. a] !
a] Mutkervnd Kinde durch Stärcknng laben / hat bey den Hebammen ' .r- keinbedencken:Sonstenein Kind in Mutterleib wenden/oder demselben von * H Mutterleib helffen / vlmd Kranckheieensdie bey den Kindtbeererinnen gemeint,
: ^ d»8 gljchnichtgermg seynd)Cttrtr<n/istein sehrgrosservNterscheidt/vnd steht dieses ■ 5 iil letzt nur den Medicis zu/als welchen die vrsachen der Kranckheteen vollkömlich/ oder doch zum weninigsten besseralsandernbekand. Verwegen dieAmmen bey solchen sich Raths vnnd Hülffe znerhohlen. Chur.MayNtzische Apochecker Ordnung.c.7.§.4'Speyer.Apeth.Ordc.<5.§»^
§.L9.Ferner/diewerl fleh offtmahss schwere auch gefährliche Ge- / l kürtenzutragen/daßekwandieMutter/etwandasKindt/etwanauch - wohl beyde in Gefahr seind/sosokalleweg die erste Hebammen/ welche
,/, 1 zu der Gebührenden Frawen erfordert worden/noch eine andere/ ja / wo .r-i esvonnöthen/auchdiedritteerfordernlassen, a]
a] v.A.l-onicemsc.y.ibrd. Dann in solcher Gefahrgarleichtlich ein . M' Kind vmb das leben vnd vmb die widcrgeburtoder Tauffe gebracht / rc. oderja sonsten Lahm / Vnnrchtig vnd Gebrechlich zur Welt gefördert werden kann/ .vi ; welche Mängel vnd Gebrechen nicht leichtlich/wie wohlbewnst / nochmahls ge,
/ ^ wendet oder versetzet werden können. v.loacUim. GttnppvonGtlnhaussen Kwesener Ideäicus Ordinarius zu Franckfnrt am Mayn in seiner Nützlichen l ^ ' Kefot-