Politia Medica. ~ i^i
sig gehen / weiln diese / wann ein Nerv im Aderschlagenverletzkworden/ oder sonstcin Schad geschehen/ Nichtwissen wie sirwiedernmb gebührlichenHülff thun sollen / auch alsdann einigerBarbiereroder Wundtartztgarschwehrlich herbey zubringen / daß er dasjenige gutmache/ was einander/ dessen Ampkes nicht gewesen/ verderbet. Womit dann der Patient am meisten zu kirry kömpt
§.4. Vielweniger sollen sie einige Arßney einigem Menschen i n Leib geben/selb e bercyttn/oder berepttn vnd lassen geben, a ]
a] Dann so es den Wundärylen / als im mehrem erfahren -nit gestatten wird/so soll solches vielwenig den Badern gestattet werden. Quod enim non li- cec Maiori, non licet Minori cap.'siergo 8c ibi Gl. 8. quasst. 1. 1 . qui indignus cmn ibi notatis per Gl. Albericum 8c Dd.fF. de Senatoribus. Ehmfürstl. Maynrzische ErnewerteOrdnrmgderApochecker c. 8.§.7. Nürnbergische A, potheckerOrdnung §'.54. Darneben sollen dieBarbierer/Bader/rc.
§.5. Also sollen sie sich auch aller Heilung der Wunden / Stich/ Geschwulfien/Geschwahren/ vnd dergleichen Chirurgischen stücken enthalten, a]
a] BevorabwobewertheGbirurgiodergewisse Wundtartzte sich rüge» gen besinden/oker leichtlich zu erlangen weren.
§ 6. IhreBaderstubcnvnnd angehöngeLogiamenter sollen sie' von Geblüt/Schlcim vndvbrrgemVnrath vnd Gestanck aller Möglichkeit nach/sauberhalten. a]
aj Damit die Badende / rc. von dem Gestanck deß allerleyVnrachs' vnd faulen Geblüts nicht inücirt,oder mit.Grawen vnd Kranckhettvbersallen. würden.
§.7. In Ster benslanfften sotten sie mit Annehmung der Badgast behutsam gchen/vnd wohl zusehen / daß sich niemand mit einmi- sche/dereiwannnochPflastcr/Geschwar/oderBeulen am Leib habe/ oder sonsten Kranck sey. a ];
a] Dann hirrauß mit anstecken Iammervnd Noch erwachsen kann/ wie die Erfahrung genugsambezenget/vnd ich in meinemTractat von derPefi/ Würg.Engel tituliret/genugsam hin vnd wider erwiesen.
§. 8 .. Wiewohl in solchen schweren Jenen durchauß ( so lang sie wehren) keine öffentliche Badstuben gestattet werden sollen, a ]
s^Anßvrsachen welcheich in der ifi -Frag meines Würg.EngelS /dder.' ^acratsvon der Pest gzmeldet..