i;o D.Lud.vonHörnigk

a ] Als Rhabarbara, Senekbletter/ Eoloquinten/Turbith/Nießwnr? oder Nießpttlver/ Wurmsaamen/ Esola, Theriac, Mithiidat, vnd anders der, gleichen mehr. b] Ehur,MayNtzifcheApotheckerOrdnung/c.7.h.r.Franck, furterApothecker Ordnung/ rir.5. Speyer. Apotb. Ord.c. 5. D-Joachim. Strupp in seiner nützlichen Reformation zu guter Gesundcheit/ c.z.ß.j. Wan tiefes nun den Zucker beckern vnd Krämern nicht gestattet werden soll/ wie viel« weniger soll es den gewinnsüchtigen / garstigen/ heyllosen Juden gestattet wer, den/welche offtermahln füreinen Gülden etwas inApochecken karrffen/vnd den Christen darnach für 6. oder wohl mehr Gülden geben. Hierbey were obicer ^ Su mercken/daß maneinsteissigesAttfffehenauffdjejenigeWurtzkramerhabe/ ' welche die gemeine Wury durch Presilien/ Pfeffer/Aaronwurtzel vnd Lerglei, chen übel vermischen/ verderben vnd verfälschen/ dardurchdie Leiber entzündet/ in allerhandt Schwachheiten gerahlm. D-Joachim. Smrpp.ibid. §.6.

T I T V I V 5 XIII.

Don den Badern oder Schröpffem.

§. 1. Je Bader odcrSchröpffer sollen ohne Gonlens vnd Be- ^^Mwrlligung der Dbern/ keine öffentliche Badfiuben an-

a] Dann ein Badstuben ist guter maffen ein vomu§ publica, darin, nen seiner Gesundheit zupflegen/ nranniglich kommen mag / vnd kan dartnn heim, vnd öffentlich viel vorgehen / worinn der Obrigkeit v mb ihrer Vntertha, nen Heyl vnd Wohlfahrt willen/billichein Einsehen m jjabtn gebühret.

§. L. Mögen das jemge was zu der Badstuben gehörig / als Kopff- vnd Leibwäschen/ Schröpffen/ oder Köpffen/ Ham abschnei­den/ Bark schcren/r^rraLIiren. a]

a] Dann solche Ding zur Reinigung deß Leibs vnd ciifferlicherVer, pstegnng gehörig.

§. z. Deß Aderka ffens abcr sollen sie sich ohne fondel bahre Ver­günstigung vnd Erlaubnußmchkvnttrnchmen. a]

a] Damit alles ordentlich hergehe / vnndjedes Handwerckoderiede Kunst das jhrige besonders behalte / so gebühret den WttNdtartztm.vMd Bar, bieren das Aderlaffen/vndnichtden Badern/es seye dann daß man jene nicht habey köndte. Zumahln aber sollen sich die Bader auch vmb deßwillen deß Aderlaffens enthalten / vnd die Pastenten lelbstin diesem Fall derBader müs,

sigge.