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fotbm «ürdecharvon er Ehrenhalbcn nicht bleiben köndee/so soll er doch bie vn» fthlbare besiellung thun/daß erem Erfahrnen Gesellenvncerdessen rn derApe. checken habr/welcheraufffurfattendeNothfäll den Krancken dienen/vnnd deß ApocheckerSAmpt verrichten könne/daß er auch nicht allzu Eygenmlyig oder Geitzig/sonderneinesanffrichtigen vnd Erbarnlebens sich besieiffige. si ^ Ge, siairjetzt erst er ivehnr/damit^eine klage geschehe.
§.7. Sollen die Apochccker in nothwendigen Sachen gern m-
Uruhen. a ]
a] Chur.MayntzischcErnewerteOrdnung der Apochecken c.r.§.z.
§. 8. Da in den Apothecken Lomposica wctchezum Gebrauch hingesetzt werden/zu Vilpentrren, soll ein bestelter Medieueder entweder vom Apothecker darzu erbetten wnd / oder dem sonst dran gelegen (doch beym Lhenae vnd Mlthndat sollen alle bestelle J wann deren wehr als einer/Mich erscheinen- die In§redieuua dessen Compositi examiniren,daötüchkigeapprobiren , hingegen was keinNutzver- werffen / vnnd den Apocheeker mit seinen Dienernzurrrflerßermah- nen. a 3
a ] FranckfurttrApocheckerOrdnungTit.r.§. 4 .
§.9. Ferner sollen sie ihnen mit den verordneten die Prob vnd Er- amen der hochwichtigen Compositionen, als Theriacae, Mithrida- cii, Aure« Alexandrina, Antidoti Matthioli&c. Von was Drehen auch solche zu styhlemkauff durch andere bracht werden / vnd was diesem weiter bey Verkaufs deren Compositorum I^edicamenro- rum,soindenseibgeh6ren/anhangig / sa auch tw simplicium pur- Aanrium,auffallesem Ernstliches Einsehen zuhaben vnnd demvicl- faltigm Betrug etlicher Geltgierigen vorzukommen / anbefohlen seyn lassen, a ]
a ] Franckfmm7tpotheckerOrdnungTit.L.§.s.
§.io. InderlnspeLkionoderSchaw der senigen Personen so mit dem Aussatz 2 oderFrantzosen b behaffttt/oderdoch deßhalben verdächtig seynd/ oderzum wenigsten von andern etwa« darfürgeschol- ten worden/sollen sie neben den Barbierern/ oder wer sonstcn adiun^i- ssecseynmöchte/embstgenfleißvnhAürstchrigkeirsehenlaffen / damit riiemandt pnschuldiger weise an seinen Ehren schaden leide/ fleauch ihre
dambes