PolitiaMedica.

sbacht zunehmm/welcher scopus tut sinis aber vielmehr auff die Hoff. Medi, cos geher.Von jenem meldet die FranckfurterApotheckerOrdnungTie. r.§.).

§ ^.Insonderheit aber/nach dem hieran mercklrch gelegen/daß man Mit vnmrlegenentauglichen/Krafftigen vn gute Medicamencen ver- sehen/vn weder die Schwachen durch Vntauglichkeüen der Medica- mente verkürtzt / noch die Medici sechsten dadurch prottituirer werde/

2 so sollen sie (die bestelle Medici)die Apothecker/ so offt sie es Nothwen­dig dünckcr/ b jedoch aber zum wenigsten deß Jahrs zweymahl/ c ne­ben andern von der Hörigkeit darzu verordneten/ d vnverwahrnter fa­chen/ e sowohl parncularjreralövnjuersalicervndcrnstlichviilci- ren/ f auch vtttüchtige Personen vnd Artzneyen ohne vnterscheid ab­schaffen helffen. g ]

a ] Fürstliche Hessische Caffelische Medicinal. Ordnungen. b ] FranckfurrerApoehecker Ordnung Ttt.r.§.z. c ] jnFranckfurtgefchtchtes gemetniglich/nicht sehr lang vor ihren beyden Messen oder Jahrmärcken / web ches dan auch die beguemkichstezeil/insonderheit/die von der Herbstmeeß / da ab lekräucer eingesamln/die Waffer dcstillirer/ die Saffre bereiter seyn sollen / rc. Die Caffelische ^eälcinrl'Ordnung concemirer sich nur mit ein mahliger vlsirLüonihm Jahr/doch auffs wenigste, d ] Beydes vmb mehren respeers vnd gröffern steisses Erwecknng willen, e ^ Franckfrmer Apokhecker Ordnung tbtd. ehe sich-die Apochecker versehen/nur zum Schein austräumen / in Ord, nnngfttzen/vonandem dieManglende^lareriaUL/bissdie visitatum ein Ende har/emlehnen/rc. f ] Nicht nur obenhin/ wie man den Grindigen lauffet. ^ J FranekfurterApotheckerOrdnung dU. vnd hieran sollen sie sich weder Verwandschafftnoch Gunst / Verheiffung / Geschencknoch andere dergleb chen hindern oder irren lassen.

§.6. Der Apotheckcr/ deren Gesellen vnd Jungen thuns vnnd ryandeie sollen sie sicherkündigen/ 2 vndjhnen ficiffigembinden/daß sie sich so viel möglich zuHauß vnd in ihrer ÄporhcEen finden lasten/ da- MttwannManjhrerPersOnbcnöthigkt/siesichkrLl'eurLren könen.b) a ] Ob sie auffrichtigln allem wandeln/dterecepra mit allem steiß pr«- psrl'reu.sich deßZechenS/SpielenS / vnnd anderer vnriemblichen Dingen em. halren/vmbrujedcrzeitaufferfordernNuchternzuseyn. DerApochecker seköft soll auch (wie die Fürstliche Hefftsche Caffelische^ledicinal-Ordnnng / d.c. lametsnichralles ans Gesindr la ffen/ftndern selbst zusehen / daß alles richtig/ vnddeß rdeäjcixrLsccipromach/Lubereittt werde/vnd 0b er juEhrenmahlen er

fordere