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• Don Den Insonderheit Befielten Geschwornen vnd
Eydpflichtl'genKledicis.
§. u diese Zahl gehören alle Hoff-vnd Leib- Md/ci sampt den
ffifflphvficis Ordinariis inden Stätten. Was nun den Me- • oAdieis insgemein oblieget / soll auch/vnndzuvordLrst/denen m /) r Insonderheit bcstcltenMedicis/sie sepcnEydspflrchtigodcrsonsienvM
bunden/angelegen/vMe darzu gänzlichen gehalten seyn. a ]
a ] FrancksttrterÄpocheckerOrdnlmgTtt.r.§.i. WaSden MedlciS inS gemein oblige / ist biß dahero gcmeldetworden.
§.r. Kein Medicus soll sich beschweren selbst darbey zu seyn vnd mit zu zusehen/Jnsonderheit/da es an ihn begehret wird/ brß die Artznep so er dem Krancken verordnct/in der Apothecken dispensir« vnd ein bereitet ist. 2 H
a ] DieseSerfordertMardieWormbsirAyotheckerOrdnung4.6.ES wollen es auch die darvonisten Lnno.VNdIo.de -^na. in c.ma nos. de homi- cid. wie Francifc. Ripa c.7. traict.de remed. ad Curand. pestem referiret, VNd wereznwünschen/daß es jedesmahl seyn kondte: Aber dieweiln wenig Parten, ren gefunden werden/von deren einem allein einMedicusstch ynddiesiinigener, nehren kann/zu dem/andere Lenr deß Medici ancb benöihiger / als läst man die auffsichr.bllltch dem Aporhe cker selbsten/als der ohne daß so wohl als der Medi, cns/der Obrigkeit seine trew wird verheißen vnd angelobr/vnd dem Manndeß' wegen wird zutrawen haben.
§. z. Nndjemehrsolchean einem Lrth mit Heußlicher Wohnung/ Burgcmcht / rc. verhaffcet seynd / je nützlicher vnd besser es ist. a ]
a ] FranckfurrerApotheckerOrdnttngTit.L.H.r.Dan auffsolcbe weiß ist man ihrer am besten gesichert/da essonsten ein beschwerlich ding ist / wohkge, rarhene steissige MedicoS zuhaben/vnd aber deroselben bald entbehren sollen.
§.4. Sollenalles in ihrer Obrigkeit gebiet / was zurLeibsge- sundheir ersprießlich ist/mitfleißerwegen / dieNolhurfft ohn verzöge
lichderGebühranbringen/vEamMm. 2 ]
a ] Dieses ist der 6eneraIistllnu5'5cc>puL einesbestellen Medici/der5pe-
ciallr aber seines Herrn Perfon/vnd dessen angehörigen Gesundheit /auffö best
inobacht