Politia Medica. 2oi

Mit gemiltem Lohn / so jhnm derselbtge gereichet wirbt/ sollen sie sich begnügen lassen. Weraber willigjhnen einevbrige Verehrungihunwill/ son. derlich wann es Mühesam vnd schwerlich naher gangen / mag sie nach seiner ehren Gelegenheit billtchbedencken vnd begaben.

Hierneben sollen die Ammen auch die Vertröstung vnndZufagungvon der Obrigkeit haben/daß so sie sieisslg vnd trewlich ihrem Ampt seynd nachkom. men/vnd irgend Alters oder Schwachheit halben nichts mehr verdienen künd, ten/vnd an Unterhaltung ihnen mangeln würde,daß sie von wegen ihrer trew/ mit norhrurfft ihres Leibs sollen versehen werden vnd Vnterhalkung haben.

Im fall aber derPatientseumig were/hette der Medicus oder andere Ary, ney verwanthe wohl fug vnd machkdie Gebühr zufordern vnd ihn scinerSchul. digkeit-uerinnern? Dann/warumbnicht?Es ist ia sein Acker vnd Pflug / er er, nehretdavon WeibvndKlNd/lassen die Herrn Geistliche vnnd Juristen nicht gern etwaSdahinden/warumb solre es dem Medico nachcheilig seyn / die gebühr -zu begeren oder brgeren zulassen? Sagstu/es sey abernitReputirlich? Antwort / in koncllepsranrur,modo Koncile capiantur l.i.§.,proinde fF.de var.& extra- erd. cognit. Sagstuferner Christus habe vergebens Artzneyet?Anrwort:Chri, fius hat auch vergebens Gepredtger vnd die Partheyen wegen deß Jinßgroschr vergebens vmerschieden? Wann nun die Herrn Pfarrherr auch vergebens oder ohne Bestallung vnd Belohnung Predigen / dergleichen die Herrn Juristen ihren Partheyen vmbsonst Recht schaffen oder parrociniren so wollen wir Medici auch vergebens Krancken besuchen. Mit vnserm Herren Christo hac es ein andere Gelegenheit. Alhier heist es: OgniFatica vuolpremio* ilgnatii- NO 5a cancar 1' orko. Federn vnd Dmren-Mühevnnd Arbeit will bezahltseym L-ccipedum doler.

Dum doler insirmus Medicus lir pignore ürman»

Dann.

vallaro loponro Oakkaro 1o Fanro.

PlLlm.nz.verf.r.

Gelobet sey deß HermNahm von nnna« biß in Ewigkeit.

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U^gnffi-