ioo D. Lud. von Hörnigk

Heit/oder an einem außländtschen Or th/ oder 2. z.oder mehr Patienten zugleich m einem Hauß oder Logiament/rc. als wann er allein/ oder in geringen Kranck, Heiken/oder ohneVerreysen / oder nur einen Patienten in dem Hauß/rc. visiri- rcr. Fürnemblich aber hat man auffditZeit zusehen/ vnd nachdem es zur sei, bigen entweder wohtftyl oder thewer ist. Dann nach dem die Zeit ist/ so mache der Wirth btlltch die Zech/ vnnd was andern billich ist/ist den Medicis ndjtl dann Aryneyen istjhr Acker vndPsiugdavon sie sich nehren muffen.

Eben dieseskan auch auffdie Wundtärtzt vnd gezogen nach demVnter, scheid derArbeit/Gefahr/ rc. ein Unterscheid jrer Kecompens gehalten werden.

Den Apotheckern seynd an den meisten Orchen gewisse Taxt gefetzt/vnnd allhier zu Franckfurt also gerichtet/ daß ihnen 25. per cenco zugelassen.

Der SchnittAertzt Gebührist auch nicht einerley/sondern es gebühret ihnenvom Stein zuschneiden.

Vom Krebs zuschneiden. -

Sraarzu würcken.

Fleisch Carnöffel zuschneiden.-

Blut Carnöffel zuschneiden.

Wasser Carnöffel zuschneiden. -

Bruch vnd Carnöffel zusamenzuschneiden.

Gemeine Bruch zuschneiden. -

Ein Bruch ohne Schnitt zu Curiren

Hasenscharten zuschneiden/rc.

Von Brlohnungder Hebammen fcßrcifc D.AdamJLonicerusm seiner Hebammen reformarionL.il. also:

Damitman destosleissigrr vnd geschickterAmmen haben möge/soll billich einerjeden Ammen ein Ergebung mit eMer jährlichen Besoldung / vnnd auch mitFreyheiten/soderAmmenihresAmptShalbengebühren/geschehen/wiesol, cheS die Obrigkeit nach ihrer Gelegenheit zubedencken hat. Was aber der Am, men Belohnung von wegen ihrer Mühe vnd fleiffeö bey den Gebährenden be- langt/ist es billich daß sie auch danckbarltch darfür / von einem jeden insonder, heit/belohnerwerden.Wiewohlaber ein jeder nach seiner Gelegenheit sie vereh» ren mag/soll doch ihnen ein gewisser Lohn gesetzt werden / darneben soll einem je, den frey stehen/nach seinem vermögen etwasweiters sie zubegaben: Alsnemb, iich: Eines Raths.Personen Weib/ein Geschlechterin/oder sonst ansehnlicher -Permöglicher Bürger Weiber sollenjhnen geben.

Handwercksleut vnd gemeiner Bürger Weiber sollen geben.

Taglöhner Weiber sollen geben«

Von den Armen / welchen jhre Vnterhaltung auß gemeinem Allmosen -Kastengereichtwird/solljhmnaußdemKastenauchBeloKnunggegebe werde.

Mit