Ä.

178; DLud vonHörnigk

§. 10. iudcn/als dic nicht allein ( auch offiwidcrder.Hbngkcie - Vcrbictcn)denPatientmR.ecepttn zuordnen sich anmaffen / sonder»

' auch wohl selbflm prLpLriren,oder bey den Aporhcckern / Würtzkrä- mern/rc. kauffcn'vnd darnach den Patienten für 2.. oder dreymahl dop- pel so viel geld als sie darfür gcbcn/vbcrlaffen. a ]

2^ Das dieses vonJudenartztm fast täglich geschehe/ist so klar / dases' keines beweissensbedarff/vnnd so viel weniger zu dulden / welkn es auch von Christlichen Aryten/die doch mehr vnd ehrlicher seind/niche gedulter wird/auch nicht gedultet werden soll / weiln es ein Ding so nur zum lauterm betrug vnnd schaden angesehen/vnd deßwegen in Geist.vnd Weltlichen Rechten verbonen. Für solche betriegliche Lute-nun werden die Judenäryt allenthalben gehalten/ vnd solches ist kein wunder/darmwann der ganze Schwärm nichts tairg / wie foltenireArrtztalleinetwastaugen?DieLhursMaintzischeemcwerteOrdnung c.i .H.f.lauttt von ihnen also.Auch solle allen Christen Feind den Juden keines wegS gestattet werdenalhte in vnser Sta» vnnd Erzstiffe Maynz m Medicina zu ?raLliciren,sinttmahl die vielfältige tägliche Erfahrung gibt / daß si'eder Medicin derenfiefichfreventlichmiemercklichemNachtheilderVnterthanen/ M/Irrecuperabilir ^ni'canr 8c vitaeiacturaÖ<r^rancf<tt gebrauchen/kein recht« mässlg/beständiges Fundamenthaben/vnd deß mehrencheilsalsovngeschickt/ das sie die vorgeschriebene/abgestohlene / gestickte Recepten nicht recht können nachmahlen/noch die Wörter/vielwenigevipla remedia selbsten verstehen; zu­dem ihre daheim gesudelte vermeinte kbarmaca mit vnblllichemvbernehmen vnd merckltchen schaden so wohl der Krancken / alsvnftrerwohlangeordneten Apotheckin selbstrn/dem Krancken obcrudiren,oder da sie ie die Arzneyennichtl selbsten daheim kochen/dieftnigeremedia doch/svsie auß den Apochecken vor y. oder 4. batzenaußgenommen/alsbaldvorz. oder4- Thalerjhrer wuchcrlichen 2 trr nach/den Christen bößltch auffschwayen. In der Franckfurnschen Apo' checkerOrdnung tit-i1. §. z. werden die Jndenärytvnter-die Scharpffrichter vnd Schwarzkünstler gezehlet/auch 1)eyUose Juden gcnennet / der lo^§. aber lautervon ihnen also: DenJu en ( ob deren auffeme benandtezeitgedulttt würden)soll ganz vnd gar/b ystraffro. g ldcn/jhnen j.desmahl vnabläßlich

abznnehmen/verbotten seyn emsige Arzney zu prX^aril-eii ,auffzugebcn /noch

an frembde-odereinheimische Personen inn. oder ausierhalbder Messzeiten zu« verkauften. Vnd soll hierüber ihrem vielfältigen schändlichem Betrug zu« firwren steiftvnd fest gehalten werden. In der NürnbergischenApocheckerOrd,' nung 8 . werden dieJuden fampr den alten Weibern / Schwarzkünstlern/ verdorbenen Handwerckern/rc. gänzlich vom Arzneyen außgeschloften- Eben M sslchrs khur auch die Speymsche tin?^ n vnd andere löblichem Ordnung

] gen mehr/.