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ten dingen der natomi wohl erfahren seyn / dann wie wird ein Oculist die Staarenvnd Fellen recht würckenvndabstreichen/wann ihm die Gelegenheit Der Augen nicht bekanr; Dahero manche Oculisten indelusiedemKrancken den Sraaren zustechen vermeinen/jhm die Augen wohl gar außflechen / vnnd den/derzuvernocherwashatsehen können/garblind machen /zugeschweigen was für wunderliche vnge.'ehrte viscurs sie von dem schwarten Sraarn/rc.bifi, weilen zu führen pstegen. Alsoin Entzündung der Augen fähret mancher mir Lapide Medicamentoso Orollij eylendtzu / vndbedencketnlcht/daß dasi erste FeLl in bm %u$tn fo vberanß empfindlich: Oder mancher meyner/ es seye ' - eine Entzündung vnd Ophthalmia vorhanden / da das Aug nurvvn Dämpf, v fett / so die in den Magenschlundk gestiegene Warm vervrsacht/entzündet schet, Ntt/wiehievon Lnci!l.?hilathLU8 II. rom. curationum schreibt. Den Stein/ die Brüche vnnd andere Gewächs zuschneiden/ erfordert die Anatomi m# weniger.

§. 1. Sie sollen auch nur bey dem jcnigen bleiben/das sie gelernet/ >7 erfahren/vndvon den Dbern zu vbm erlangt haben. Dahero-hnenbey fi Straff anderer Cureli innere oder eusserlrchcr Lelbsgeörechcn / Scha- denvndVerwundungflchanzunchmen/ Vrinzubcfihcn/ oder einige . ! Artzncy/ ausser welche zu jhrem Thun eygenrlich gehörig / vnd sie fow : r »i fam verstehen/in den Leib zugeben/ gantzlrch verbotken seyn foD. a ] a] Chur.Mayntzische ApotheckcrOrdnung / c. 1. §. 7. Franckfurter TaptOrdnung/rir. io. §. r.Mrrnb. Apoch.Ord. §.z 8 . Speyr. Apoch.Ord.

«.4. Daß allhier steht: Vnnd von den Dbern zu vben erlangt haben/ ^ geschickt darumb/ weiln einjederbeyvnzuiä^lichem Gebrauch eines Medica- menrisagenköndre/ er habe dessen Kraffrgelernetvnnd erfahren/ obeöschon^ nicht ist.

§.z. Demnach inFalsendieekwasbedencklich/solljhnenniche' :*v' gestattet werden die Handt anzulegen / es habe dann zuvor ein bestelter ^ > Medicuszumwenigsten/solchesfürLhunlicher^andf. a]

a] FranckfurterTaxiOrdnung / rir. 10. §. z. Dann die Erfahrung gnugsam bezeuget/ daß dasjenige war sey wasM0ntanu5O0ns1l.81.vvn den Oculisten schreibt: Dies non sulhceret, 6 errores omnium recensere volueri- \

nans,qniquotid e oculis curandis committuntur, daS ist: M§Ntändled<k Oculisten Fahler auch in einem gantzen Tag nicht alleerzehlen..

§- 4 ' Ihre Befriedigung oderAblohnunganlangendt/sollen sie

sich wie im ncchstvorhergchendem Hculo von denWundtAMten ge- ^

Sacht worden/ verhalten.. &]:

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