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sondern auch selbigeApothceke gantzklch abgeschaffek/vndandwen statt em oder mehrere anzustellcn/Verordnunggcthan werden- a ]

a] Chur.MaynkzjscheApochecker Ordntmge. z. ö.L. Francksnrttr Z* potfttfi r Orbnungttt.z.S.L.

§ 9. Die Apothecker sovm auch jhrc Garten vmb allerhand gli­tt Gckr aut/<Blumm/Saamcn/rc. Welche nicht alle eagstischoder so sauber zubekommen / zu Zeugen oder zu Pflantzen 2 Dcßgleichenjhtt L.3borarori2,die Medicamenta destofüglwherzubereiten/haben.

a] Damtt sie vmb eines oder andern Ingreäienlis willen nicht erst lang herumb lausten vnd dem Pauenun mtt verdrießlicher Austhalnmg/schadenzu fügen / oder ihn verkürzen mögen, b] Auffdaß sie ihrer ^ledica mencen An/Namr/vndBeschaffenheikrechtwiffen/vndnichtmitftembden Augen st, hen/oder mitfrembden Händen griffen wüsten. .

§. io. Damit alles in derApothecken gebührlich vemcheek/ vnd diedompoiiciones weichedrc Medici £at<misd> zubeschwibm pfle­gen/ rrewlich vnd mit allem Fleiß bereitet werden mögen: Als sollen die Apotheckernach Frommen/Ehrlichen/ Reinlichen/ vnndder Lateini­schen Sprach verständigen Gesellen vnndJungen trachten / dieselben auch / ehe sie beständig angenommen werden / denen von der Dbrrgkeit Deputieren vr-d Ordinariis Medicis zuvorderst prLienri'ren. 3] a] Chnrsürstl. Mäynylfche emeweree Ordnung der Aporhecken / c. z. §.iO. Franckfumr ApocheckerOrdnung/lir.4. Nürenbergisch« Apo, rheckerOrdnung/ §.iz vnd 14. Speyerische ApocheckerOrdnung/ c. 1. §. i$-

VNdr6.

§. 11. Sollen alle untereinander friedfam leben / in Mangel der so wohleinfachen als anderer Artzneyen in Eyl/ ohne Versagen / einer dem andern forthelffen/ wie auch im Fall der Noth/ wann es möglich/ begehrte-ülffe vmb eine kleineZeit mit ihren Gesellen nicht abschlagen/

sondern willig bevspringen/vndVMbsovielesthunlich/iavorillren.a^

a] Chnr.MäyntzischeernewerreOrdnung derApochecken/ c. 1. §. iz. Nürnberg. Apoch. Ord. §15.

§.12.. Den Medicis sollenflenii alleinAugenscheinkich freund­lich sich erzeigen / sondern vielmehr von herßen vnd auffrichtigem Ge­müth/ gute cvrres^onäerrtr halten: Jedoch einigen heimlichen Ver­staubt