Politia Medica. ^

§ h Soll sie fleissigbefuchen / ihnen so bald als möglich M Gesundheit helffrn / damit vbrige Mühe vndVnkosten gespahrt / vnd andern KrarÄendestobcffer mit Platz/ vnnd was jhnenferner Nöthig/ gedienet werde. a]

a] Dann;« lenzer ein Kranckertm Hospital ltge/je lenzer er seinen ne, ben Armen beschwerlich ist. Daher sagt auch D- Joach. Serupp. in feiner nützlichen Reformation / re. e. 6 . War istesdaß viel Personen außfolchem Gefängnuß können zeitlichen erlediget werden/fonderlichjunge Personen / de. neninjhrenKranckheittnznKelffcn/wennenrwederfiejhrer selbst bester wahr- nehmen/oder sich vnterOrdemliche Curbry zeit begeben / damit sie nicht den andern welche recht Arm vnd Kranck seynd/ja gang vnheilbar/so auch offr ene, wederfür Hungeroder Kälte sterben müssm / ihre hohe Nothurrsttgleichals auß dem Mund rtsten/rc.

§.4. Soll fleiffig in acht nehmen/welcher gesta lt den Armen wartet vnd grdientt wcrde/auch wieclnes vnnd andere so zur pflege dcr Gesundheit nöthig angestellet sey: a vnd im fall er auch den gering­sten Mangel befinden würde/desen den Hospital- Meister b erinnern/ oder noch Nothtmfft c gegen den Hospital-Pflegern d gedencken/ damtt solchem remediret,wt& abgeholffen werden möge.

a^ DantteSistnichtnurmitReceptschreibenaußgeriche. b] Oder dle seinige/vnd welche vm b ihren Lohn oder 8.ccompen§ den Armen Handrei. chnng zuthun/ gedingetseynd. c^> Wann nemblich jetztgedachte Personen deß ^eäiciErinnerung nichtFolge leisten wollen/oderdenSachen allein nicht remeöiren können. d ] Derm ein Theil wohl selten in der Armen Logia, menter zukommen/ vnd wie sie accommodirer, 511 sehen pflegen.

§. 5. Soll sich in Beschreibung oder Ordinacion der Artz- neyen nach deß HospitalsVcrmögen vnd Einkommen richten/ vnd al­so nach dessen Decke strecken: a/ Bndwann das Einkommen gering/ oder sonst vber die Gewonheit vnd vorigeIettenvielauffKrancke gien- ge/bey habhafftcn Leuihen dessen im besten gedenckm b/ vnd Anlaß ge­ben/ daß Christliche Stewren geschehen / oder in Testamenten solcher Armen vor andern gedacht werden möge.

a] Darbey aber gleichwohl nothwendige Mittel vnverordner nicht laß sm/ob schon nicht ebenallezeit Einhorn/ Bezoar / Perlen / rc. dabey sind. b^ Dann gewiß ist daß der Pfarrherr vnd Medicus bey frommen gttthertzigen Leu, m viel heranßwmcken können /| derowegen man diesen beyden auch vmb mit

D * soviel