Venedig, den 3 * Merz.

Durch ein, unter dem 2?tcnFebr. bekannt gemach­tes gedrucktes Edict, wird allen von ihren Posten ab­wesenden Officiers, worunter auch diejenigen begrif­fen, denen der Senat Urlaub ertheilet, anbefohlen, sich in Zeit von einem Mouath bey Vermeidung der Cassation bey ihren Regimentern wiederum emzufm- den, welches insbesondere diejenige betrifft, deren Re­gimenter in Dalmatien und Albanien lind. Es wer­den auch verschiedene Regimenter aus Terra-Firma nach Dalmatien über geschickt.

Berlin, den 8 . Mertz.

Verwichencn Sonnabend, als am 5ten dieres Mo- naths, wurde der den i5ten Februarii zu Huberts­burg zwischen Sr. König!. Majestät, unserm aller- gnadigsten Herrn, einerseits, und derKayserin Köni­gin von Ungarn und Böhmen Majestät, wie auch des Königs von Pohlen und Churfürsten zu Sachsen Majestät andrerseits, glücklich getroffene Friede, auf allerhöchsten Königl. Befehl, mit dem grösten Pracht öffentlich bekannt gemacht. Bormittags gegen jo Uhr versammleten sich die zu diesem feyerüchen Tage commandirten Husaren und Gensd'armes vor der Wohnung des hiesigen Commandanten, des Herrn Hauptmann von Zegelin, wo ste den von Sr. König­lichen Majestät allergnädigst als Herold bestimmten Hofrath und Hofstaats-Secretair, Herrn Schirrmei­ster, abhohlten. Von da ging der Zug in folgender Ordnung nach dem König!. Schloß: i) Ein Unter- Officier mit 4 Mann Zwthenscher Husaren; 2) Der Herr Lieutenant von Lenz, mit einem Detaschement Husaren ; 3) 2Paucker und 4 Trompeter in neuer Montur; 4) Der Friedens-Herold im Römischen Ha­bit, welcher auf dem Kopfe mit einem mit weissen Strauß-und schwarzen Neiger-Federn besetzten Rö­mischen Easquet, welches mit Juwelen, einem um­wundenen Lorderkranze, und einem goldenen Löwen geschmückt war, prangte. Das Mid war von dun­kelblauen Sammet, mit breiten goldenen Tressen, und gestickten Frangen besetzt; auf dem silbernen- raffe waren die Königl. Armaturen, nebst schwarzen Adlern, mit dem Scepter und Reichs-Apfel, in Gold und Silber bordirt. Sein Mantel bestand aus einer Tyger-Haut, mit ponceaurvthem Bande gebunden. In der rechten Hand führte er einen oben mit golde­nen Adlern gezierten, und mit blauen Sammet über­zogenen Stab. Die Handschuhe waren mit goldenen Frangen besetzt, und die Füsse mit säubern weissen Strümpfen angethan, um welche ein schmales don- reaurothes Band, nach alter Römischer Art, gewun­den war., Er ritte einen sehr schönen Schimmel, wel­cher mit einer dunkelblauen sammetnen Decke von kost­barer Snckerey, und reichen goldenen Tressen beleat war, seldrger wurde von 2 König!. Marstalls-Be­

dienten in Staats-Lwree geleitet denen 2 gleiche Be­dienten zu Pferde folgten. Der würckltche Ausruf von dem Herold geschähe mit einer deutlichen und ver­nehmlichen Summe. Derselbe wurde von einem Com- .mando Gensd'armes, sammtlich in neuer Montur, umgeben. Den Beschluß machte wiederum ein Deta­schement Husaren. Die erste Proclamation des Frie­dens geschähe auf dem Schloßplatz an der langen Brü­cke, gerade den Apartments Jhro Majestät, derKö- nigin, über, folgendergestalt:

Nachdem durch des Allerhöchsten Gnade und See­gen, zwischen Königl. Majestät in Preuffen, unserm aüerqnadigsten Herrn, an einem, und der Kayseria Königin von Ungarn und Böhmen Majestät, wir auch Sr, Ma estat dem Könige von Pohlen, Chur- fürsten zu Sachsen am andern Theil, zuHubmsburg, den izten vorigen Monaths ein erwünschter gedop­pelter Friede geschlossen und getroffen, auch durch ge­schehene Auswechslung derer allerseitigen Ratificatio­nen völlig bestätiget und berichtiget, und dadurch dem bisherigen blutigen und landverderblichen Kriege ein glückliches Ende gemacht worden. ^So wird solches Jedermanniglich hiemit kund und öffentlich bekannt gemacht, damit Sr. Königl. Majestät in'Preuffen, unsers allergnädigsten Herrn, sämmtliche Reiche und Lande, absonderlich aber Dero Armeen und Truppen, und die, selbige eommandrrende Generalität, Gou­verneurs und Commendanten in den Provinzien, Fe­stungen und Städten, oder auf dem Lande Chefs, u. Commandeurs der Regimenter, Stabs-Officiers und Gemeinen, wie auch alle andere, und jede Sr. Kön. Majestät Urrterthanen, wes Standes, Würden, oder Condition dieselben seyn mögen, darnach sich eigent­lich und genau achten und richten können, auch hin- führo, wwer Jhro Majestät der Kayserin Königin von Ungarn und Böhmen, wie auch, Jhro Majestät des Königs von Pohlen und Chursmsten zu Sachsen- Reiche und Lande, so derselben Armeen und Truppen, auch sämmtlichenMtMhatien, sie mögen seyn wes Standes oder Würden ste wollen, bey unausbleibli­cher Straffe, nichts feindliches unternehmen lassen sollen Hieran geschiehst Sr.Königl. Majestät, un­sers allergnädigsten^Herrn, ernster Wille und Mey- nung. Der Allerhöchste wolle Se. Königl. Majestät, unfern theuresten Landes-Vater, nebst dem gesamm- ten Königl. Hause bey beharrlichem hohen Wohlerge­hen, bis in die spatesten Zeiten erhalten, Sr. Königl. Majestät Thron je langer je mehr befestigen und ver­herrlichen , und unter Dero weisen und beglückten Regierung uns fernerhin einer unverrückten Ruhe u. Wohlstandes geniesten lasten.

Es lebe der König!

Diese letzter» Worte wurden unter Schwenkung dB Heroldsstabes bey Trompeten- und Pauckeistchail, von