Venedig, den 3 * Merz.
Durch ein, unter dem 2?tcnFebr. bekannt gemachtes gedrucktes Edict, wird allen von ihren Posten abwesenden Officiers, worunter auch diejenigen begriffen, denen der Senat Urlaub ertheilet, anbefohlen, sich in Zeit von einem Mouath bey Vermeidung der Cassation bey ihren Regimentern wiederum emzufm- den, welches insbesondere diejenige betrifft, deren Regimenter in Dalmatien und Albanien lind. Es werden auch verschiedene Regimenter aus Terra-Firma nach Dalmatien über geschickt.
Berlin, den 8 . Mertz.
Verwichencn Sonnabend, als am 5ten dieres Mo- naths, wurde der den i5ten Februarii zu Hubertsburg zwischen Sr. König!. Majestät, unserm aller- gnadigsten Herrn, einerseits, und derKayserin Königin von Ungarn und Böhmen Majestät, wie auch des Königs von Pohlen und Churfürsten zu Sachsen Majestät andrerseits, glücklich getroffene Friede, auf allerhöchsten Königl. Befehl, mit dem grösten Pracht öffentlich bekannt gemacht. Bormittags gegen jo Uhr versammleten sich die zu diesem feyerüchen Tage commandirten Husaren und Gensd'armes vor der Wohnung des hiesigen Commandanten, des Herrn Hauptmann von Zegelin, wo ste den von Sr. Königlichen Majestät allergnädigst als Herold bestimmten Hofrath und Hofstaats-Secretair, Herrn Schirrmeister, abhohlten. Von da ging der Zug in folgender Ordnung nach dem König!. Schloß: i) Ein Unter- Officier mit 4 Mann Zwthenscher Husaren; 2) Der Herr Lieutenant von Lenz, mit einem Detaschement Husaren ; 3) 2Paucker und 4 Trompeter in neuer Montur; 4) Der Friedens-Herold im Römischen Habit, welcher auf dem Kopfe mit einem mit weissen Strauß-und schwarzen Neiger-Federn besetzten Römischen Easquet, welches mit Juwelen, einem umwundenen Lorderkranze, und einem goldenen Löwen geschmückt war, prangte. Das Mid war von dunkelblauen Sammet, mit breiten goldenen Tressen, und gestickten Frangen besetzt; auf dem silbernen Cü- raffe waren die Königl. Armaturen, nebst schwarzen Adlern, mit dem Scepter und Reichs-Apfel, in Gold und Silber bordirt. Sein Mantel bestand aus einer Tyger-Haut, mit ponceaurvthem Bande gebunden. In der rechten Hand führte er einen oben mit goldenen Adlern gezierten, und mit blauen Sammet überzogenen Stab. Die Handschuhe waren mit goldenen Frangen besetzt, und die Füsse mit säubern weissen Strümpfen angethan, um welche ein schmales don- reaurothes Band, nach alter Römischer Art, gewunden war., Er ritte einen sehr schönen Schimmel, welcher mit einer dunkelblauen sammetnen Decke von kostbarer Snckerey, und reichen goldenen Tressen beleat war, seldrger wurde von 2 König!. Marstalls-Be
dienten in Staats-Lwree geleitet denen 2 gleiche Bedienten zu Pferde folgten. Der würckltche Ausruf von dem Herold geschähe mit einer deutlichen und vernehmlichen Summe. Derselbe wurde von einem Com- .mando Gensd'armes, sammtlich in neuer Montur, umgeben. Den Beschluß machte wiederum ein Detaschement Husaren. Die erste Proclamation des Friedens geschähe auf dem Schloßplatz an der langen Brücke, gerade den Apartments Jhro Majestät, derKö- nigin, über, folgendergestalt:
Nachdem durch des Allerhöchsten Gnade und Seegen, zwischen Königl. Majestät in Preuffen, unserm aüerqnadigsten Herrn, an einem, und der Kayseria Königin von Ungarn und Böhmen Majestät, wir auch Sr, Ma estat dem Könige von Pohlen, Chur- fürsten zu Sachsen am andern Theil, zuHubmsburg, den izten vorigen Monaths ein erwünschter gedoppelter Friede geschlossen und getroffen, auch durch geschehene Auswechslung derer allerseitigen Ratificationen völlig bestätiget und berichtiget, und dadurch dem bisherigen blutigen und landverderblichen Kriege ein glückliches Ende gemacht worden. ^So wird solches Jedermanniglich hiemit kund und öffentlich bekannt gemacht, damit Sr. Königl. Majestät in'Preuffen, unsers allergnädigsten Herrn, sämmtliche Reiche und Lande, absonderlich aber Dero Armeen und Truppen, und die, selbige eommandrrende Generalität, Gouverneurs und Commendanten in den Provinzien, Festungen und Städten, oder auf dem Lande Chefs, u. Commandeurs der Regimenter, Stabs-Officiers und Gemeinen, wie auch alle andere, und jede Sr. Kön. Majestät Urrterthanen, wes Standes, Würden, oder Condition dieselben seyn mögen, darnach sich eigentlich und genau achten und richten können, auch hin- führo, wwer Jhro Majestät der Kayserin Königin von Ungarn und Böhmen, wie auch, Jhro Majestät des Königs von Pohlen und Chursmsten zu Sachsen- Reiche und Lande, so derselben Armeen und Truppen, auch sämmtlichenMtMhatien, sie mögen seyn wes Standes oder Würden ste wollen, bey unausbleiblicher Straffe, nichts feindliches unternehmen lassen sollen Hieran geschiehst Sr.Königl. Majestät, unsers allergnädigsten^Herrn, ernster Wille und Mey- nung. Der Allerhöchste wolle Se. Königl. Majestät, unfern theuresten Landes-Vater, nebst dem gesamm- ten Königl. Hause bey beharrlichem hohen Wohlergehen, bis in die spatesten Zeiten erhalten, Sr. Königl. Majestät Thron je langer je mehr befestigen und verherrlichen , und unter Dero weisen und beglückten Regierung uns fernerhin einer unverrückten Ruhe u. Wohlstandes geniesten lasten.
Es lebe der König!
Diese letzter» Worte wurden unter Schwenkung dB Heroldsstabes bey Trompeten- und Pauckeistchail, von