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seinen Dienst den Titel. Er wollte seine Ansprüche in England geltend machen, wurde aber 1762 abbewiesen. Seitdem nahm nur Alexander Humphreys diese Erb­schaft in Anspruch. Sein Vater William Humphreys, Kaufmann in Birmingham, starb in der Gefangenschaft in Verdun 1807. Der Sohn blieb bis zum Frieden in Frankreich, heirathete 1812 eine Neapolitanerin, ging 1814 nach England und eröffnete eine Schule in Worcester. Seine Ansprüche machte er 1815 öffentlich bekannt; er behauptete, von seiner Mutter Seite Erbe des Grafen Stirling zu seyn. Seine Rathgeber bestimmten ihn, den Titel Pair anzunehmen und bei der Wahl mitzustimmen, was er 1825 auch that. Bald fühlte er die Nothwendigkeit, eine Ent­scheidung des Königs nachzusuchen; seine erste Reklamation reichte er im Jahr 1826 ein, und verlangte, da 5 Millio­nen Acre Landes nicht den 20sten Theil seiner Forderung machten, nur im Geldbetrag eine Million L. St. als Ent­schädigung. 1829 brachte er einen Auszug einer angeblichen neuen Verleihungsurkunde Karls 1. vom 7. Dezember 1639, jedoch ohne Erfolg, bei. Bis zur ausgemachten Sache setzte er sich .einstweilen in Besitz der Rechte des Titels, stimmte bei der Wahl der schottischen Pairs mit, verlangte bei der Krönung seine Huldigung darbringen zu dürfen, ernannte gegen Bezahlung Baronets und stellte Schuld­verschreibungen auf seine Besitzungen in Amerika aus.

Der angebliche Graf Stirling kam 1836 nach Paris und dort verschaffte er sich eine französische Karte, auf de­ren Rückseite, und daran geklebt, merkwürdige Documente geschrieben waren, mit achtbaren Unterschriften versehen, die sich auf eine neue Ueberlassung (Concession) vom 7. Dez. 1639 bezogen; diese Karte ist es, die der Hauptgegenstand dieser Mittheilung ist, wie sie auch ein Hauptstück der ganzen Verhandlung war.

Sie ist von dem französischen Geographen de Lisle, ihr Titel folgender: Carte du Canada ou de la Nouvelle- France et des decouvertes tfui y ont ete faites, dressee sur plusieurs observations et sur un grand nombre de relations imprimees ou manuscrites, par Guillaume de Lisle, de lAcademie royale des Sciences, et premier geographe du Roy, a Paris . . . 1705. Auf ihrer Rück­seite befinden sich folgende Documente. 1) Note eines ge­wissen Philipp Mallet, erwähnend die von Carl I. den 7. Dezember 1639 dem Grafen Stirling erneuerte Schenkungs­urkunde, welche in dem Archiv der Provinz von Acadien befindlich sey, wo Mallet sie 1702 gesehen und eine Ab­schrift genommen habe; diese Note ist datirt Lyon den 4. August 1706. Zweite Note, unterzeichnet von Caron- St. Etienne, von Acadien, datirt Lyon, 6. April 1707; er sagt,. die Abschrift der Schenkungsurkunde gelesen zu haben, die an 50 geschriebene Bogen stark sey, beglaubigt vom Archivar und Zeugen von Acadien, und die Ursache erklärt, warum Mallet diese Angelegenheit auf die Rückseite einer Karte von de Lisle schrieb. Dritte Note, unter­zeichnet von Esprit, Bischof von Nimes (Flechier), datirt: Nimes, den 3. Juni 1707, bezeugend, daß er die Abschrift besagter Urkunde gelesen habe. Vierte Note, Brief, datirt: Antrim, den 25. August 1707, geschrieben von einem gewissen John Alexander, Enkel des letzten Grafen

von Stirling, und der damals in der Nähe von London lebte. Dieser Brief enthält 1) daß das Register von Schottland, in welches die Original-Urkunde eingetragen gewesen, un­ter Cromwell durch Schiffbruch untergeqangen sey, weß- halb er die Abschrift von Philipp Mallet mit so großer Sorgfalt aufbewahre. 2) Daß seine Großmutter das Ori­ginal von Schottland nach Irland ihrem Schwiegersöhne Lord Montgommerie brachte; das Siegel von John Alexan­der ist beigefügt. Dieser Brief ist an die Karte angeklebt. Ein gewisses Gewicht geben demselben 6 Zeilen von der Hand Fenelons, datirt vom 16. Oktober 1707, unterzeichnet: Fr. A. Herzog von Cambray, die Aechtheit des Briefes des Enkels des Grafen Stirling bestätigend. 5) Abschrift der langen Grabschrift des John Alexander, gestorben 1712 in der Grafschaft Antrim; dieses Stück ist, wie das fol­gende, angeklebt. 6) Bemerkung über den Sohn des eben erwähnten, der hier ein gelehrter Philolog und Orientalist genannt wird und Geistlicher in Stratford war. 7) Vier Zeilen der Handschrift Ludwig XV., worin derselbe die Rückgabe der Abschrift der Original-Schenkungsurkunde verlangt, die von Philipp Mallet angeführt war.

Wir haben aus diesen Angaben, die die ganze Rückseite der Karte füllen, nichts Wichtigeres mehr anzuführen, als die Bestätigung des General-Aufsehers der Archiven in Frankreich, Mr. Daunou, datirt vom 27. Juli 1837; der Fenelons Schrift und Unterschrift als eine solche erkennt, wie sie sich in den Archiven des Königreichs finden; so wie eine gleiche Beglaubigung von M. Villenave für die Schrift von Flechier und Ludwig XV.

Alle diese Documente haben ein solches Ansehen von Aechtheit, oder sind mit so viel Kunst an einander gereiht, daß, um gesetzlich die Sache umzustoßen, man materielle Beweise des Betruges beibringen mußte.

Wohl hat der Staatsanwalt gegen die Abstammung des angeblichen Grafen Stirling gewichtige Gründe ent­wickelt und, was die Schrift betrifft, bemerkt, daß sie mit einer zusammengesetzten neuen, und nicht mit der Tinte der angegebenen Zelt geschrieben sey; dieses aber waren nur Gründe gegen die Aechtheit, nicht aber Beweise des Be­truges : wogegen der wichtigste Zeuge, der die vollkommenste Nachbildung der Unterschriften Flechier's, Louis XV. und Fenelons bestätigt hatte, bemerkte, daß die Untersuchung der Schrift immer ein ungewisses Beweismittel sey, und daß die Karte von Guillaume de Lisle allein den unum­stößlichsten Beweis gäbe.

So viel mußten wir anführen, um die Nützlichkeit der Kartenvergleichung festzustellen.

Woran scheiterte nun die außerordentliche Geschicklichkeit der Fabrikanten der Urkunde? Warum schrieben sie auf die Rückseite einer Karte des Guillaume de Lisle und klebten Documente daran? Weil sie ein vor 1706 gedrucktes Blatt haben mußten; ein weißes Blatt Papier von jener Zeit war nicht leicht zu bekommen, eher aber ein Kupfer­stich jener Zeit. Ein 1703 bedrucktes Blatt konnte für Schriften von 1706, 1707 und 1712 dienen. Die Wahl einer Karte von Canada war ebenfalls natürlich und be­sonders für einen Franzosen, der, wie Mallet sich damals in Lyon befand, die Wahl von Guillaume de Lisle. Von