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betrugen letztere 197.) Im Alter von 90 bis 100 Jahren starb im abgelaufenen Jahre nur eine Person, im Alter von 8090 Jahren 41, und im Alter von 7080 Jah­ren 123 Personen. Kinder bis zum 5ten Lebensjahre starben 431. Unter den getrauten Paaren sind Bürgerliche mit Fremden 135, während von Bürgern mit bürgerlichen Personen nur 96 Paare zu zählen sind; aus der israeliti­schen Gemeinde sind diesmal 12 Paare getraut worden (im vorhergehenden Jahre 31). Die größere Sterblichkeit war in den Monaten April und Oktober, die geringste im Monat November. Die meisten Trauungen kamen in den Monaten September, Oktober und November vor, die meisten Geburten in den Monaten Januar, März und Juni. (Ueber die Geburts- und Sterblichkeitsverhältnisse auf den Frank­furter Ortschaften im 1.1841 folgt in der nächsten Num­mer eine kurze Uebersicht.

Die Hundesteuer betreffend.

Ueber eine wünschenswerthe Ausnahme von der Ver­pflichtung der Entrichtung dieser Steuer ist der Redaktion dieser Blätter ein, in wohlgemeinter Absicht geschriebener größerer Artikel zugekommen, dessen Hauptinhalt, kürzer zusammengefaßt, hier mirgetheilt und wohl auch gewiß be­rücksichtigt zu werden verdient. Es betrifft die Bewohner der vor der Stadt gelegenen Einzelhäuser, Gärtner­wohnungen u. dgl. Der Einsender des Artikels bemerkt darin u. A., die Erfahrung zeige, daß in den einzeln vor der Stadt (die Gemarkung Sachsenhausens nicht ausge­nommen) gelegenen Gärten und Häuser stets mehr ent­wendet und eingebrochen werde, als in enger beisammen liegenden, von Menschen mehr bewohnten Gebäulichkeiten, und namentlich wieder mehr da, wo keine Hunde, der darauf ruhenden Steuer wegen, gehalten würden. Der Bewohner der Stadt. sey hinlänglich geschützt durch seine Nachbarn, durch Polizeibedienstete, Nachtwächter und theil- weise selbst durch Militär-Patrouillen; der Bewohner vor der Stadt dagegen sey allen Blößen ausgesetzt , die schlechten Menschen ihr Handwerk erleichterten. Bei den wachehaltenden Feldschützen sey gerade nur der Zufall schuld, wenn er da erscheine, wo Noth drohe, was jedoch in keinem Falle einem Dienstversäumniß zugerechnet werden könne, da er stets einen weiten Bezirk zu umaehen hätte. Selten jedoch werde sich bei einer Sicherheitsstörung noch Jemand Anderes sehen oder hören lassen. Wer also könne und müsse daher von den Bewohnern solcher Einzelhäuser, bei nicht glänzenden Verhältnissen, einen anderen Wächter halten, als einen Hund? Und wer würde dann an dessen bedingter Nothwendigkeit noch zweifeln wollen? Selbst erfahrene Beamte erkennen und billigen die Noth­wendigkeit eines Hundes für solche einzeln und abgelegen stehende Gartenwohnungen; aber die Billigkeit einer Be­steuerung können sie aus diesem Grunde nicht einsehen. Die Wichtigkeit der hier ausgestellten Gründe wurde schon

von unseren Nachbarstaaten, selbst nach schon ergangener Publikation des Hundesteuergesetzes, eingesehen und berück­sichtigt; für Einzelhäusler, welche außer der Stadt oder Äußer einem Dorfe liegen, wurden die Abgaben ganz er­lassen.*) Möchte dies auch hier geschehen!

Veränderungen bei der Stadtwehr

vom 1. September bis Ende Dezember 1841.

I. Bei der freiwilligen Infanterie zweiter Altersklasse. Der Herr Unterlieutenant Fell ist zum Oberlieutenant, der Feldwebel Herr Joh. Wilh. Lorey und der Fourier Herr Joh. Caspar Bauer sind zu Unter­lieutenants avancirt.

II. Bei dem ersten Infanterie-Bataillon ist der Sergeant Herr Georg Heinrich Köppel zum Unter­lieutenant avancirt.

III. Bei dem zweiten Infanterie-Bataillon hat der Herr Hauptmann Wirth und der Herr Unter­lieutenant Ludwig die nachgesuchte Entlassung erhalten. Dagegen ist der Herr Oberlieutenant Schweppenhäus zum Hauptmann, der Herr Unterlieutenanr und Adjutant Wurm astin, der Herr Unterlieutenant Nach trieb und der Herr Unterlieutenanr R e u h l zum Oberlieutenant, und die Stadtwehrmänner Herren Joh. Adam Lücke und Georg Samuel Müller zu Unterlieutenants avancirt.

Kleine Tages-Chronik.

V Censur über Leihbibliotbeken. Daß von

unserer hochlöbl. Polizeibehörde dahier eine strenge Controle über die hiesigen Leihbibliotheken wegen des allenfalls statt- sindenden Ausleihens unsittlicher Bücher geführt und deß- halb polizeiliche Nachsuchungen öfters angestellt werden, wird von vielen deutschen Zeitschriften sehr, und gewiß auch mit vollem Recht, gebitliget.Es ist eine Schmach (ruft eines jener Blätter dabei aus), wie viel des Giftes aus Winkel-Leihbibliotheken (unter welche freilich die unsrigen nicht zu zählen sind) den ungebildeten Ständen und der Jugend gereicht wird! Eine strenge Censur hier verdiente ausnahmsweise ein Loblied

V Amtliche Ernennung. Durch Beschluß hohen Senats vom 4. d. M. wurde Herr Polizei-Gerichts-Assessor Dr. Benkard zum Landamtmann ernannt.

*) Eine, gerade uns vorliegende Bekanntmachung des Oberbürger­meisters von Elberfeld vom 1. Jan. d. I. citirt den §. 8 des höhern Ortes genehmigten königl. preuß. Reglements über die Hundesteuer, vom 28. Dez. 1829, nach dessen erstem Passus eine Befreiung von dieser Kommunalsteuer stattfindet: a) bei jenen stets sestliegenden, zur Bewachung überhaupt, be­sonders aber der einsam liegenden Wohnungen und Besitzungen erforderlichen sogenannten Hofhunden u. s. w.

Die Red.

Redakteur: A. Hammeran. Druck von Heller und Rohm.

Hierbei eine Beilage.