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Mitglieder zur gesetzgebenden Versammlung zu erwählen, so muß man erstaunen, wenn von circa 6000 Stimmberech­tigten sich kaum der zehnte Theil zur Ausübung dieses seines bürgerlichen Rechtes und hiermit auch zur Erfüllung dieser seiner bürgerlichen Pflicht bereit finden läßt. Es ge­hört nicht in den Kreis gegenwärtiger Untersuchung , die Frage näher zu erörtern, worin wohl diese specielle Theilnahmlosigkeit ihren Grund habe; allein die angeführte Thatsache gilt als schlagender Beweis, daß ein kräftiges und reges Leben für unsere Verfassungsangelegenheiten ge­bricht, oder doch im Schlummer versunken liegt. Gerade darum aber ist es an der Zeit, die fehlende Theilnahme, das mangelnde Interesse zu wecken, und die Hindernisse zu beseitigen, welche der freien Entwickelung eines thatigeren und kräftigeren Verfassungslebens entgegenstehen. Mangel der Oeffentlichkeit ist aber Eins, ist das haupt­sächlichste jener Hindernisse. Wo der Gesammtheit die Möglichkeit benommen ist, ein lebhaftes Interesse zu be­weisen, da muß das Interesse selbst nach und nach ge­schwächt werden und erlöschen. Oeffentlichkeit ist erwär­mendes Sonnenlicht, unter ihrem belebenden Strahl nur freudiges und kräftiges Gedeihen.

Darum wolle man einer bestehenden Lauheit nicht das Kleinod der Oeffentlichkeit zum Opfer bringen, vielmehr den Grund dieser Lauheit in dem Mangel der Oeffentlichkeit suchen. Ob aber die Verhandlungen unseres gesetzgeben­den Körpers selbst von zu wenigem allgemeinen Interesse sind, und ob deßwegen die Oeffentlichkeit ihren Aufer­stehungstag in unserer Vaterstadt nicht feiern soll, ist eine leicht zu beseitigende Frage. Was auch die Tagesordnung zur Berathung und Beschlußnahme bringen möge, es be­trifft das Gemeinwesen unserer Vaterstadt; und wenn begreiflich nicht Alle sich für Alles in gleichem Grad inte- ressiren können, so wird doch dieser oder jener Gegenstand immer für Einzelne besonderes Interesse darbieten. Strebt, doch auch das kleine Gräschen neben der mächtigen Eiche dem Sonnenlichte entgegen, warum sollen unsere städtischen Angelegenheiten, weil sie ein welthistorisches Interesse nicht ansprechen, des Lichtes der Oeffentlichkeit entbehren?

In wiefern nun weder die eigenthümlichen Verhältnisse unseres kleinen Staates und die Bestandzahl der gesetzge­benden Versammlung, noch der Druck der Protokolle die Oeffentlichkeit der Verhandlungen zu ersetzen vermögen, hierüber nur noch wenige Worte. Daß es Jedem, welcher sich für die Sache interessirt, nicht schwer fällt, sich von dem Gange der Verhandlungen unseres gesetzgebenden Kör­pers Kenntniß zu verschaffen, darf als wahr und richtig vorausgesetzt werden; allein der Unterschied zwischen einem solchen Sachverhältnisse und der Oeffentlichkeit ist doch wohl zu sehr in die Augen fallend, als daß Ersteres auch nur em schwaches Surrogat für Letztere genannt werden dürfte. Während dort bei einem wirklich schon existiren- den Interesse der Gang der Verhandlungen verfolgt werden kann, wird durch die Oeffentlichkeit das Interesse selbst geweckt; während dort auf fremder Auffassung jeder Zeit das eigene Urtheil beruht, bildet es sich hier aus eigener Wahrnehmung; und während dort nur Bruchstücke zu sammeln sind und bei'm Laufe von Mund zu Mund durch fremde Zusätze und Beimischungen der Quell seine

wahren Bestandtheile oft großen Theils verliert, liegt hier das ganze Werk vor Augen, und in seiner natürlichen Gestaltung und Klarheit schöpft jeder selbst aus ungetrüb­tem Born. Gewiß mag daher ein solches Surrogat für die Oeffentlichkeit nicht genügen. Der Druck der Proto­kolle aber ist eine todte Oeffentlichkeit; von ihr erwarte Niemand ein kräftiges Leben; frische Wurzel vermag sie nicht zu schlagen; nur ein kränkelndes und kümmerliches Daseyn ist ihr beschieden.*)

. Möge gegenwärtiger Aufsatz dazu dienen, das Interesse für die bevorstehende Verhandlung zu wecken, und eine kräftigere Feder für die Sache in Bewegung zu setzen; möge er als Anregung dienen, über wichtigere städtische Angelegenheiten in unbefangener Weise frei und offen die Meinungen in diesen Blättern niederzulegen, damit ist der Zweck des Einsenders erreicht.

Anregung zu einem Vereine für Volks- Erziehung und Volks-Bildung.

(Mit Bezug auf den Aufsatz:die Rettungsanstalt für verwahr- losete Kinder" (vergl. No. 11 dieser Blätter.)

Es ist dem Einsender unbekannt, ob und wie weit der in diesen Blättern vor einiger Zeit gemachte Vorschlag zur Stiftung einerRettungsanstalt für verwahrloset Kinder" thätigen Antheil gefunden hat. So viel aber scheint aus­gemacht, daß der Bildung des zu diesem so sehr nütz­lichen Zwecke beantragten Vereines mancherlei Hindernisse und zwar von einer Seile entgegenstehen dürften, wo man solches anscheinend am wenigsten erwarten sollte. Wir meinen gerade von Seiten der zahlreichen Wohlthäter und Freunde der hülflosen Jugend selbst, welche bereits ihre Kräfte ähnlichen Anstalten und Vereinen widmen, und die zum großen Theil nicht in dem Falle sind, sofort einem neuen derartigen Vereine beitreten zu können, ohne einen Theil ihrer Kräfte jenen älteren Anstalten zu entziehen. Wir sind nun weit entfernt, jenes Hinderniß als unüber- steiglich zu betrachten, ja wir glauben vielmehr, daß auch noch für die Begründung einer Kinder-Rettungsanstalt sich ein hinlänglicher Grad von Gemeinsinn erübrigen wird; aber unwillkührlich drängt sich hierbei der Gedanke an die Zersplitterung so vieler, doch alle im Grunde für den einen Zweck:Volkserziehung" wirksamen Kräfte auf; dies um so mehr, als mit der zuletzt beantragten Kinder -Ret-- tungsanstalt der Kreis der mit den Kinderbewahranstalten und Privat - Waisenhäusern eröffneten Einrichtungen für christlich-sittliche Erziehung der hiesigen Jugend noch keines­wegs geschlossen seyn dürfte und jedes in dieser Hinsicht später hervortretende Bedürfniß um so weniger auf Be­rücksichtigung Anspruch machen könnte, je mehr sich die Zahl der bereits bestehenden wohlthätigen Vereine vermehrt haben würde.

*) Besonders wohl aus dem Grunde, weil in unseren gedruckten Protokollen das belebende Prinzip solcher Verhandlungen, die Diskussion, gänzlich fehlt. Anmerkung der Red.