v an demselben Abend wurde rn der nirme em der neuen Agende gehalten, in Gegenwart derSoldaren. Kam Herdaraufan, nicht blos die leere Kirche zu haben, sondern Gemeinde auch zur wirklichen Teilnahme an dem Agenden- esdienste zu nöthigen, so mußten freilich noch andere Mtt- angewendet werden. Das Militärkommando blieb vor­ig als Exekution in den Dörfern stehen, und wurde so heilt, daß die Widerspenstigsten am reichlichsten mkr guartirung, einige zu 12 bis 16 Mann, versehen, aber nch davon befreit wurden, wenn sie sich über den Be- sterKirche ausweisen konnten. Während außerhalb der Kirche )pposition auf so energische Werse bearbeitet wurde, baden Ibrigens die, welche es überrrommen, wahrend des Weih- Itsfestes den Gottesdienst zu halten, an den mildesten, fhnendsten Worten durchaus nicht fehlen lassen. Wenn ;ens nicht blos die gewöhnlichen Berichlerstairer, sondern die Behörden selbst die proreftirenden Lutheraner eine ke nennen, so kann dieser N^me wohl nur denen hier md erscheinen, die eine religiöse Gemeinschaft erst durch Anerkennung des Staates zur Kirche werden, und wenn ^ schon war, durch die Entziehung dieser Anerkennung et wieder zur Sekte herabsinken lassen. Andern muß es unbegreiflich seyn, wie jene zu diesem Namen kommen, sie nichts anderes wollten, als die Aufrechrhalkung der Staate anerkannten aMuthenschcn Kirche in ihrer stren- sSontzerung von den Reformirren. Wenn ferner von Einigen Bewegungen aus dem Myfticismus abgeleitet werden, so ist iit bei der granzenlosen Unbestimmtheit und Willkür, mit "jer sich dir Menge dieser Bezeichnung zu bedienen pflegt,

rtlrch nichts gesagt;

ist dagegen zu bemerken, daß

Geistliche an dieser Opposition Tdeil nehmen und deß- nunmehr auch von ihrem Amte suspendirr. worden sind, ve in Schlesien bisher Niemand für Mystiker ausgege- hat. Daß an eine solche tiefere religiöse Aufregung der Luther, welche von außen die härtesten Bedrängnisse er- , mancherlei schwärmerischer, fananscher Eifer und hier sondere' eine falsche, ühercriebcue Ansicht von der Be- und dem Umfange der Differenz zwischen der luthe- und reformirten Kirche, eine ungerechte Beunycilung itztcrn sich bei Vielen anschließt, muß Jedem, der von natürlichen Entwicklungsgänge solcher religiösen Bewe­rt eine anschauliche Vorstellung hat, von vorn herein ftich Vorkommen.

erl n, 8 . Jan.) Der Geschäftsbereich des vor einigen Wo- jmit Tode abgegangenen wirklichen geheimen Kriegsraths im gsminifterium, Hrn. W e st p h a!, gehr ihellweise an den geh. dsrath Cammerer und theilwcise an den Jnrendanturrarh serfchmidr über, und zwar erhalt der erstere die Angcle- Iciten des Militärwaisenhauses zu Potsdam, und der letztere 'welche der Verstorbene bei der Adtyeilung für die Mili- sittWenkasse zu bearbeiten hatte. Im Ganzen sind im Jen Jahre außer dem Kriegsminister v. Hake 5 höhere mte aus ihrem Wirkungskreise getreten, und zwei durch jTod ausgeschiedcn.

Schwel ,z.

^on dem Womlaute der österrcichischen^e (Zürich, gan. datirt und an den Vororc aerichlet) ehesten wir iol- sts als das Bedeutendste mir: >Jn dies r Erklärung allein stich der Tagsatzung vom 22. Juli hinsichtlich der frcm- Flüchtlinge), in deren endlicher und aletchmäsiger Ersul- von Seite aller eidgen. Stände kann der k, k. Hof, den übrigen Nachbarstaaten, die Grundlage künftiger, iterbrochener, freundschaftlicher Verhattmsse mit der jweiz finden. Daß Vorgänge, wie jene, die im verfiosse- Juli im Kanton Bern Start gefunden, und über welche Nachbarstaaten vergeblich bei der Regierung dieses Kan-

nichr bestehen können, darüber kann wohl kein Zweifel ob­walten. Wenn die Schweiz mit Recht darauf besteht, daß sich das Ausland von keiner Seite her in ihre innern Ange­legenheiten mische, so haben die andern Regierungen das Recht, zu verlangen, daß man auch auf schweizerischem Bo­den sich nicht mir den innern Angelegenheiten fremder Länder befasse, also eine gleichviel auf welche Weise sich kund gebende Einmischung auf diesem Gebiete nicht gestatte, die sich von der Verbreitung feindseliger Gesinnungen unter den Angehörigen fremder Staaten (die sich zufällig in der Schweiz befinden) von der Vorbereitung feindseliger Plane gegen diese Staaten und von höhnenden, beleidigenden Handlungen gegen ihre Fürsten und Regierungen nach Umständen und günstiger Gelegenheit dis zu einem feindlichen Uederfall steigern kann, und wirklich bereits gesteigert hat. Wenn die Schweiz mit Recht von dem Auslande Achtung für ihre Institutionen und Einrichtungen, für ihre Regierungsformen, Verfassungen und verfassungsmäßigen Behörden, für ihre Tagsatzung, 'für die eidgen. wle für die Kantonalfahnen verlangt, so ist sie nicht minder schuldig, die gleiche Achtung den auswärtigen Regie­rungen bei sich zu sichern, und zu geben; wie denn Achtung immer durch Gegenachkung bedingt, und Gegenseitigkeit vor- züg'.ich die Hauprgründlage des Völkerrechtes bildet. Weit entfernt daher, daß die Nachbarstaaten wie Uebelwollende gern in der Schweiz ausftreuen die Ehre der Eidgenossen­schaft verletzen, die Schweiz stören und necken, um Unruhe darin zu stiften, besteht das ganze Verlangen der Nachbar­staaten darin, daß sie von Seite der Schweiz her nicht ge­stört und geneckt, nicht beleidigt und beunruhigt werden; daß demnach die Schweiz bei sich nicht dulde, waö in öffentlichen Akußcrungcn, Planen oder Ausführung feindselig gegen die Nachbarstaaten gerichtet ist. Je mehr die Nachbarstaaten während der seitdem- verflossenen 6 Monate den innern Föde- rallvschwierigkeittn ^hinlängliche Rechnung getragen haben, desto mehr dürfen sie das feste Vertrauen hegen, daß es der Eidgenossenschaft und ihrem Vororte ernst und dringend an­gelegen sey, das gegebene Wort zu halten, keine feindselige Aufreizung und Beleidigung gegen die Nachbarstaaten im ganzen Gebiete der Schweiz ferner zu dulden, diejenigen Fremden und Flüchtlinge, dir dergleichen versuchen, ohne Nachsicht nicht bloß aus einem oder dem andern Kanton, sondern, aus der Schweiz fortweisen zu lassen ohne welche Verfügung die gerechten Beschwerden der Nachbarstaaten nicht gehoben seyn wurden und endlich redlich mit ihren Nach­barn in guter Eintracht zu leben. So wie der k. k. Hof eine bestimmte,'unuWvundeue Bestätigung d?r,von der letzten Tag­satzung gegebenen feierlichen Zusage von Seite des jetzigen hoben Vororts zuversichtlich erwartet, so ist derselbe.auch überzeugt, Laß eine ähnliche Bestätigung von den übrigen Nachbarstaaten der Schweiz in Anspruch genommen werden wird. Jedenfalls wird die zu erwartende Erklärung die Be­dingung der Fortsetzung der alten freunduachdarlichen Ver­hältnisse, oder der Maßftab der von den Nachbarstaaten un­gern anzunehmenden veränderten Stellung seyn.«

(Bern.) Von der auf das Memorandum Berns erhalte­nen österreichischen Antwort (ja nicht mit der neuen Note an den Vorort zu verwechsln) ist noch nichts ins Publikum ge­drungen. Sie muß also für unsere Regenten nicht besonders schmeichelhaft gewesen seyn.

Am i 2 . d. trat der Regierungsrath über die eingelau­fenen-sechs Noten, sammtlich'der mirgethtilten österreichi­schen ähnlich lautend, in-Brrathung; viel Berathungen und wenig Rath!

Belgien.

Der »Jndependarrt« widerspricht der von mehren Blat-