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Jerraische Zeitungen

derselben/ ein Kapitel, welches freilich nur seinen relarivischen Nutzen hat! denn es giebt Leute, die es nicht für geradezu nothwendig halten, bey gewissen Gelegenheiten die Sprache der Römer zu reden und zu schreiben, oder, wenn auch dieses geschehen müßte, so asiatisch zu schreiben, wie Cicero. Die fubiekcivische Art zu denken und sich auszudrucken scheinet uns hier alles zu bestimmen, und wir glau­ben, daß es demjenigen, der Anlage zur Schreibart eines Tacitus hat, sehr übel gelingen würde, wenn er statt des körnichten und gedrängten Vortrags, sich in langen Perioden ergießen wollte. Ein kurzer An­hang, das Griechische und Hebräische auf ähnliche Art zu erlernen, macht den Beschluß dieses Buchs, dem wir alle die guten Wirkungen auf unfern Schu­len wünschen, die es wegen seiner Gründlichkeit und Brauchbarkeit schaffen kan. Möchte es doch die so schwere Menge elender Grammatiken, welche kaum die Fläche der latein. Sprache berühren, öte Medullas, die Florilegia, die Anweisungen, die zierliche, gründli­che rc. Lateiner rc. Chrien, progyMnasmara.die imira- riones, pueriles sowohl, mafculas ere. verdrängen! Leipzig.

Unter den mancherley juristischen academischen Abhandlungen, welche wir zeither von daher erhal­ten, verdienen zwey eine Anzeige, welche von dem guten Geschmack'-ihrer Verfasser zeigen, und erst im Monat April ans Licht getreten. Die eine hat den Titel: hiftoria iuris ciuilis de peculiis , und hat Hn. D. ChristiarrRau zum Verfasser. Wir haben, wenn wir nicht irren, bereits einmal unsere Gedan­ken von dem Nutzen solcher besondern Rechtsgeschich­te geäußert. Er ist ungemein gros, und zeiget sich besonders bey Erklärung der Gesetze, welche oft erst aus selbiger ihr gehöriges Licht erhalten; inzwischen ist sie ein Feld, welches noch fast gar nicht bebauet ist. Hr. R. verspricht uns vieles, da er dem Muster eini­ger