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Warschau/ zu einem täglichen/ oder monat- lichen, oder jährlichen milden Beytrage, nachdrücklichst empfohlen, auch denen zur Oberaufsicht ernannten Deputaten, Vollmacht ertheilt, alles dasjenige, was sie zum Besten des Hospitals, nach Beschaffenheit der Zeit und Umstände, ferner für dienlich erachten würden, zu veranstalten.
2) V$n der Aufsicht über die Stiftung.
Zu Oberaufsehern wurden ernannt: der Bischof von Posen, der Starost von Warschau und der Visitator der Mißionscongre- gation.
Nächst diesen sollte obgedachter P. Bau- -dvrn, der durch Errichtung eines Findelhauses den Grund zu dieser Anstalt gelegt hatte, und nach ihm ein anderer, aus eben dieser Congregation, jedesmal von dem Visitator derselben zu ernennender Priester, Rector dieses Generalhofpitals, seine Pflicht aber diese seyn:
1) Daß er Lm Hospitale wohne,
2) die Einkünfte und Almosen empfange und vertheile,
3) die Kinder, Kranken und Armen aufnehme und wieder entlasse,
4) Ueber
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und eben so viel von Weibspersonen, und sind mit dem dazu erforderlichen Geräthe, auch einigen Betten, sogar mit Vorhängen, versehen. Ausserdem haben die Kranken noch den größten Saal Lm Hause, der über 90 Ellen lang, und durch ein hölzernes Gitter abgetheilt ist, wodurch beyde Geschlechter abgesondert werden. In der Mitte ist ein Altar, wo Messe gelesen und gepredigt wird r so daß es nicht nur im grossen, sondern auch in denen auf beyden Seiten anstossenden vier übrigen Sälen gesehen und gehöret werden kan.
In diesem, deren jeder bequem 50 bis 60 Betten fassen kann, wohnen die gesunden Armen, die mit jenen zusammen über 250 Seelen ausmachen, und sammtlich mit aller Nothdurft, als Wäsche, Speise und Arzs neyen, durch die dazu bestellten Schwestern, hinlänglich versehen, und damit ihnen nichts abgehen möge, sonderlich des Morgens und Abends, fleißig besucht werden müssen. Von aufgenommenen Kranken wird niemand entlassen, bevor man von seiner völligen Genesung hmlänglich versichert ist. Alle aber werden sie, nach ihren Tauft und Geschlechts- namen, den Tag der Ankunft und des Abschiedes , oder Todes, in ein genaues Register eingetragen.
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Alle Tage aber werden mit Gebete beschlossen.
II.
Künste.
IslDer Herr Basan, Kupferstecher und Kupferhändler in der Schlangenstrasse zu Paris, hat den Vorsatz gefaßt, die schöne Sammlung der Gemälde, welche das Cabinet des Herrn Herzogs von Choifeul zieren, in Kupfer stechen zu lassen. Diese prächtige Sammlung, welche mitviel Geschmack ausgesucht worden, besteht fürnämlich aus Flamändifchen Malereyen, und man erblickt in selbiger gar genau die für- trefiichen Arbeiten eines Gerardow, Mieris, Netscher, Terburg, Metzu, Vandewerf, Bergheim, Wauvermans, Leniers, Ostade, Rembrant, Ruisdael, Claude Lorrain rc. rc. Der Gedanke, diese Gemälde durch den Weg der Kupferstecherkunst zu vermehren, verdienet alles Lob und den erwünschten Fortgang. Es sind schon ZO Stücke davon in Kupfer gestochen, und werden wirklich abgeliesert; die nachfolgenden werden gleichfalls 50 Stücke ausmachen und in 6 Monaten zu haben seyn. Die erste Lieferung wird mit 36 Livres bezahlt. Das Titelkupfer hat Herr Choffard gestochen.
Orr. tlniv. de Litterature.
Neue
Auszüge
aus den besten ausländischen
Wochen-und Monatschriften-
Frankfurt am Ma^n,
Freytags, den 29ten März 1771.
Dreyzehentes Stück.
I.
Stiftung.
Armenpflege.
'J&k hiesige Senkenbergisihe Stiftung,
zum Besten der Arzneykunst und Armenpflege *), so l) aus einem Inttimro Medico, N wobey
*) Die Einrichtung und Beschrei-ung dieser Stiftung ist bereits durch ein ImpreEim in Folio 1770. dem Pubiico naher bekannt geworden. Das lnltirurum Medicum wird von dem Herrn Stifter und folgensenPersorren aus bimCoiicgio Medice »dmilüttriretr
Herrn