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Frankfurt am Maya.

Von daher haben wir ein Beispiel der Wohltha- tigkeit anzusagen, dergleichen die Geschichte wenig aufzuweisen hat, und das jeden Freund der Reli- gion, der Menschen, und der wohlthätigen Arzney- wissenschaft selbst, erschüttern wird, die Senken- dergische Stiftung von hundert tausend Gulden, zum Besten der Arzeneykunst und Armenpflege, eine Stiftung, bey der man diebxittischeGroßmuth ganz vergißt, und unserm Vaterlande Glück wünschet, daß sie eine deutsche ist, welche Adbt noch hätte wissen sollen, um ihr die gebührende Stelle unter den großen Verdiensten anzuweisen. Sie ist nunmehr in folgender Schrift bekannt gemacht worden r Ioh: Christian Genkenberg, Med. D. und Phyf. ord. zu Frankfurt, StrftungsBriefe zum Besten der Arz- ueykunst und Armenpflege; samt Nachricht, wegen eines zu unternehmenden Bürger und Beysassen- Hospitals zum Behufe der Stadt Frankfurt, nebst Vorbericht von Rerrat Leopold Christian Carl §reyherrn von Senkenberg, mit Beylagen und zween Kupfertabellen, gedruckt mit Brönnerischen Schriften 1770. in Folio 76 Seiten. Zuerst lesen wir die Vorrede des Stifters; sodann folgt die Er­klärung der Kupfertafeln, welche die Zeichnungen -von den Gebäuden und dem botanischen Garten ent­halten, so theils schon fertig^ (Heils aber noch ge­baut werden, hierauf ist des iüngern Freyherrn von Senkenberg Vorbericht über die Einrichtung dieser Stiftung zu lesen, und diesem sind zehn Beylagen Leygefügt worden , als die obrigkeitliche Bestätigung und Aeußerung wegen des StiftungsBriefts den 3. Sept. 176z. Danksagung der bürgerlichen Colle- gien wegen dieser Anstalt, den 17. Martz 1766. der HauptStiftungsBrief vom 18. August 176z. die Zu­gabe zu dem StistungsBriefe den 16. Dec. 1765.

vbrig-

von gelehrt. Sachen LII. Stück 431

ger Gelehrten nachahmt und uns die Geschichte der Lehre von den peculüs liefert. Aus einer Stelle des Livii und Plauti schliefet derselbe, daß das peculium prokeÄirium das älteste gewesen. Diesem folgte das ca- ftrenfe. Es scheinet, daß selbiges schon zu den Zeiten der freien Republik bekannt gewesen, Julius Cäsar aber bestätigte selbiges besonders. Das quafi caftrenfe ist weit jünger und mochte allenfals K. Constantin den großen zu seinem Verfasser haben. Nach Gothoftedi Meinung soll das aäuenririum von eben diesem Al­ler seyn, allein Hr. Rau will dies nicht zugeben, und glaubt schon'davon Spuren in K. Hadrians Zeiten finden zu können

HrD. GuirinuS Gottlieb Schacher ist der Ver­fasser der zweiten. Er hat sie mit Hn Rasch ver- theidigt, und handelt de refcripto Diocletiani et Maximiniani, in L. 24. C. fam. erciscundae. Dies Gesetz ist der Gegenstand schon mancher Gelehrten gewesen, die sich aber über den wahren Verstand desselben nicht vereinigen können. Hr S. nimmt an, daß der Fall, welcher hier zum voraus gesetzet werde, folgender sey: Cajus stirbt und hinterlässet drey Söhne zu Erben, iedoch den ältesten so, daß selbiger sich mit einem Prälegat begnügen, und seine Erbschaft an seine MitErben, desgleichen zwey an­dere wieder abtreten muß, falls sie die auf ein ge­wisses Guth contrahirte Schulden bezahlt und dieses Guth Schuldenfrey gemacht. Es entstehet nun als- denn die Frage, was der älteste Sohn wegen der guan- rae l'rebeHianlcae verlangen könne, und dieses bestim­men hier die Kaiser in dem Rescript. Wir finden hier sonst eine genaue Erklärung desselben, nachdem vor­heralle die verschiedenen Meinungen darüber erzehlet werden.

Jena.

Bey Fickelscherrn ist folgende kleine Schrift in diesem Jahr gedruckt worden: die Hohen des

Staats