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Z) Die Gassenbettler.

4) Die Blinden, Siechen und andere unheilbare Kranke.

5) Die Wahnwitzigen und Rasenden, deren Angehörige nicht selbst im Stande

f sind, sie zu versorgen.

Ueberhaupt finden alle Nothleidende, wels cheArmuth, Krankheit, Alter undUnvermögen ausser Stand setzet, sich selbst zu erhalten, auch Juden und Unkatholische nicht ausge­nommen, wenn sie sich erklären, zur Römi­schen Kirche zu treten, hier ihre sichere Zu­flucht und Pflege. Ja man sucht sie sogar auf, und schickt zu diesem Ende öfters Leute aus, welche sie herbey führen, und, wenn sie Schwachheit halber nicht gehen können, an den Ort tragen, wo zu ihrer Verpflegung Die schönsten Anstalten gemacht sind. Wie Denn nicht nur ein besonderer.Medicus und Chirurgus bestellt sind, welche ihren ordentli­chen Jahrgehalt bekommeu ; sondern auch eine eigene wohlversehene Apotheke im Hause ist.

Z) Vm der bey Aufnahme der Rinder,

Armen und Rranken, aber deren Verpflegung, zubeobachtenden Ordnung.

1) Wegen der Findelkinder ist beym grossen Eingang des Hospitals ein hohles bewegliches

Rad

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Rad angebracht, welches durch eine Oefnung aus einer Stube hervorraget. Hier nun werden die Kinder, es sey bey Tage oder Nacht, hineingelegt, und durch Umdrehung des Rades einer alten Pförtnerin zugeschoben, welche in gedachter Stube wohnet und diese kleinen elenden Geschöpfe sogleich aufnimmt. Minder furchtsame Personen können auch ihre Kinder entweder selbst bringen, oder durch andere übergeben lassen, da sie denn sogleich in ein zu diesem Ende zu haltendes Register eingeschrieben werden, damit man sie zu seiner Zeit, wenn sie wieder abgefor­dert werden sollten, erkennen kann. Wenn die Kinder kein glauwürdiges Zeugniß der empfangenen Taufe mitbringen, so muß ab sobald für ihre Taufe gesorgt werden.

Auch Kinder aus rechtmäßiger Ehe, welche entweder beyde Eltern verlohren haben, oder deren Mütter Armuth oder Krankheit halber, sich ihrer nicht annehmen können, finden hier ihre Versorgung.

Für die säugenden Kinder werden einige Ammen im Hause gehalten , um sie so lange zu stillen, bis man auswärtige findet, welche ihre Erziehung, um einengewissen monatli­chen Lohn, übernehmen. Bey der Über­nahme wird jeder ein Zettel gegeben, worauf M 5 des

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Mittags haben sie wöchentlich dreymal eine Fleischsuppe, (Rosol) mit einem Stückchen Fleisch für jedes Kind; ferner Gartengemüse, nebst Brod, und zum Getränke dünnes Bier; an den übrigen Tagen bekommen sie wech­selsweise Gartengewächse und Hülsenfrüchte. Zur Vesperzeit giebt man den kleinen Kin­dern Brey, oder weiche Eyer, oder gekochte Pflaumen, und den mittlernBrod, die stär­kern aber bekommen nichts. Das Abend­essen bestehet in verschiedenen Hülsengerich- tem Ueberhaupt aber siehet man genau auf eines jeden Alter, Gesundheit und andere Umstände; 'und lässt dahero denjenigen, welche, ehestem das Haus gekommen, et­was zärtlicher gehalten worden, auch mehr Pflege wiederfahren. Für einige wenige zah­len die Eltern, oder Vormünder, oder be­sondere Wohlthäter des Hospitals, ein mäßi­ges Kostgeld.

Zu Erhaltung der Ordnung unter ihnen sind gewiss Regeln und Gesetze verfaßt, über deren Beobachtung und fleißige Einschärfung ihre besondere Aufseher genau wachen müssen.

2) Für die übrigen Hospitalisten sind neun Verschiedene Säle bestimmt. Viere zu 12. 14 bis 16 Betten, werden von lauter Kran­ken bewohnt, nämlich zwey von Manns­und

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4) Ueber das Gesinde, und alle zurVer- waltung gehörige Personen die Aufsicht' habe, sie annehme und verabschiede,

5) für die Wirthschaft, im Hause und auf dem Felde, überhaupt Sorge trage,

6) die geringern Baureparaturen veran­stalte,

Anmerkung.

Wegen grösserer Reparaturen, oder erfor­derlicher neuer Gebäude, oderGüther- erkaufs, und andrer Angelegenheiten von Wichtigkeit, ist er an die Ober­aufseher gewiesen.

7) Die Rechnungen alle drey Monate bey dem Visitator seiner Congregation, und jährlich im Jänner vor den Qbervorstes Hern ablege.

Zur Geistlichen Aufsicht und Seelsorge über die zahlreichen Einwohner dieses Hauses sind dem Rector drey andere Priester feiner Congregation, nebst einem Layenbruder, zu­geordnet , zu deren Besoldung und Unterhalt aber, ausser freyem Brennholze zum Ausfah­ren, 5000 polnische Gulden ausgesetzt, darü­ber der Rector niemanden, als seinem Visi­tator, Rechnung zu thun hat. Ihre Anzahl kann bedürfenden Falls mit Zuziehung der Oberaufseher vermehrt werden; die Verän- ' N 3 derung