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derung einzelner Personen aber dependiret privative von dem Visitator der Congrega- liorr.

Z) Von andere Personen zum Dienste des Hauses.

1) Zur Pflege der Findelkinder und Kran­ken sind iO barmherzige Schwestern bestimmt, die, nebst ihrer Superiorin, von dem Rector dependiren, und die Kost aus dem Hospitale empfangen, wo sie ohnedem die Aufsicht übet Küche und Keller haben. Zur Kleidung aber sind für jede jährlich 2OO polnische Gul­den ausgesetzt. Ihre Anzahl kann, wenn es die Umstände erfordern, auch vermehrt werden, und wird es damit , wie bey den Priestern gehalten.

2) Zur Bewachung des Hauses und Auf­suchung der Bettler auf den Gasten wird ein Wachtmeister mit 12 Soldaten gehalten. Diese bekommen alle 2 Jahre eine braune Montur, jährlich Hemden, Schuheu.s.w. zur Löhnung aber hat der Unterofficier tägl. 1 Tympfe, (5 gr. 4 pf.) die Soldaten den sechsten Theil. Ihre ordentliche Wohnung ist im Hospitale, wo ihnen zwo Stuben, eine für den Wachtmeister, die andre für die Soldaten, mit einer Küche, eingeräumt

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Sie haben verschiedne große Säle zu ih­rer Wohnung, deren einige für die Knaben, andere für die Mädchen bestimmt sind; cv, nige, wo sie sich bey Tage aufhalten, ler­nen, arbeiten und essen ; andere, wo sie schlafen, und zwar jedes in einem besonder» Bette. Ueber die Mädchen ist eine von den IO Schwestern, über die Knaben aber der­malen ein weltlicher Priester, zur befondern Aufsicht bestellt.

Sämmtliche Kinder sind einförmig, in grobes lichtbrcmnes Tuch gekleidet, doch so, daß die Jüngern es etwas feiner haben. Ueberihre Wäsche und leinen Gerathe ist eine Schwester gesetzt; und in den Schlafsälen werden alte ehrbare Weiber gehalten, um bey der Nacht für die Kinder, sonderlich für die kleinern, Sorge zu tragen.

Die Anzahl der Kinder ist veränderlich. Schon bald zu Anfang der Stiftung wurden 4O Knaben und 7O Mädchen erhalten»

Sie werden viermal des Tages gespeiste. Zum Frühstück bekommen die jüngsten und schwächsten eine Brühe, die Mittlern eine Biersuppe, die stärksten aber Barszez. ( Eine Speise, die aus Rüben oder andern Gar­tengewächsen und Mehl t gekocht wird.)

Mittags

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des Kindes Name, das Jahr und der Tag der Uebergabe, ingleichen der accordirte Lohn, verzeichnet ist. Dieses ist, nach dem verr schiednen Preise der Lebensmittel, zwischen 4 und 5 Tympfen monatlich für jedes Kind, steigend und fallend. Auch giebt man den Ammen die benöthigten Küssen und Windeln, oder wenn sie schon damit versehen sind, an deren Statt ein gewisses Geld, und im Fall die Kinder krank werden , dienliche Arzneyen für dieselben. Monatlich muß eine Amme ihr Kind einmal in das Hospital bringen, und der darzu verordneten Schwester vor­zeigen. Kann aber dieses, wegen der Wit­terung oder Schwachheit des Kindes, nicht geschehen; so muß es die Schwester besuchen. Beydes geschiehst um desto besserer Pflege der Kinder willen, die, wenn eine oder die an­dere Amme deßhalb etwas zu Schulden kom­men läßt, ihnen sogleich abgenommen und andern anvertrauet werden.

So bald die Kinder entwöhnt worden, ohngefähr mit dem Anfänge ihres zweyten Jahres, werden sie wieder in das Hospital genommen, und daselbst weiter gepfleget; ferner zum Christenthum, guten Sitten, Le­sen, Schreiben rc. angewiesen, bis man sie entweder zu einem Handwerke brauchen, oder in Dienste bringen kann.

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sind, auch das nöthige Hotz gereicht wird. Wenn die Soldaten nicht alle Platz finden, denn ihre Anzahl kann auch vermehrt werden, so sollen jedem Mann, um sich in der Nach­barschaft ein Quartier zu miethen, fürs Vielteljahr 6 Tympfen bezahlt werden.

3) Ferner hält das Hospital, zu seinem Dienste, verschiedne Handwerker, Knechte und Mägde, als Schneider, Schuster, Schmiede, Becker, Köchinnen und zu 8 Ge­spann Pferden eben so viele Kutscher und Knechte. Damit nun alle diese Leute ihre Pflicht thun, und der Vortheil des Hauses beobachtet werdet so ist die Aufsicht über sie unter die Priester, Schwestern, und andere zu diesem Ende angenommene weltliche Per­sonen, vertheilt.

4) Von den pevfoncn welche aus­

genommen werden.

Diese sind:

1) DieausgesetztenKinder, oder verlassene Waisen.

2) Die kranken Armen, welche in den kleinern Hospitälern nicht Platz finden; davon aber die mit venerischen Seuchen behafteten ausgenommen sind, als für welche das Hospital des h. Lazarus ge­höret.

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