Anno 1763*

den 25. April. No. 66»'

Mit Röm. Kays. Aasest. AllkMMgften krivüe^ia.

In Frankfurt am Mayn.

Declaration Sr. Allergetreuesten Majest. Am­bassadeurs und Bevollmächtigten Mini­sters, die Alternirung mit Großbri­tannien und Frankreich betr. emnach beySchliesung derNegociation des zu Paris am io. Februar Unterzeichneten Definitif Tractats, wegen des in der Na­mens-Unterschrifft zu beobachtenden Ordnung, eine Schwierigkeit sicherhoben, die Vollziehung des besagten Traktats hätte aufhalten können; so erklären Wir, der unterschriebene Ambassa­deur und Gevollmächtigte Minister Sr. Aller- gerreuesten Maj. daß die von Seiten des Kö­nigs von Großbritannien und des ALerchristl. Königes mit dem Allergetrevesten Könige beo­bachtete Alternirung in der Beytrirs-Acte des Portugiesischen Hofes von Ihren Großbritan­nischen und Allerchnstl. Majest. blos in der Ab­sicht sey zugcstanden worden, die Vollziehung des Definitif-Traktats zu beschleunigen, und dadurch ein so wichtiges u. so heilsames Werk um so fordersamer zu Stande zu bringen; und daß diese von ihren Großbritannischen und Al­lerchristl. Maj. bezeugte Gefälligkeit in Zukunft nicht als ein Vorrang angesehen werden solle; der Portugiesische Hof soll es auch nicht als ein Stempel zu seinem Besten anführen, noch eini­ges Recht, Titel oder Prätension, um keinerley Ursache oder Vorwand willen, daraus ziehen. Zur Beglaubigung haben Wir, Ambassadeur und der Gevollmächtigte Minister Sr. Allerge­treuesten Majestät, der zu diesem Behuf gehö­rig authorisiret worden, die gegenwärtige De­claration unterschrieben, u. solches Unser Wap­pen -Perlschaft beyörucken lassen. So gesche­hen zu Paris, den io. Februar, 1763.

(us.) Martin de Melho y Castro.

Moskau, vom 10. Merz.

Da die Kayserin fest entschlossen bleibt den Herzog Ernst Johann von Biren in denEesitz des Herzogthums Curland wieder einzusetzen, und zu schützen, so sind neueBefehlean den Gra­fen von Braun, General-Stadthalter von Lief- land ausgefertigtworden, den PrinzenEarl von Sachsen von neuem zu vermahnen sich unver­züglich von Mietau wegzubegeben. Der Cam­merherr vonBorck,welcher anhero geschickt wor­den Jhro Kayserl. Maßest. andere Gesinnungen beyzudringm, und wohl merkt, daß seine Vor­stellungen ohne Wirkung sind, macht daher An- stalten fordersamstwieder nach Pohlen zurückzu kehren. Der Groß-Canzler Graf von Woron- zow hat bey der Kayserin um Erlaubniß ange­halten, entweder diese Stelle niederlegen, oder eine Reise von ein paar Jahren in fremdeLändee thun zu dürfen, um seine durch die häufige Ge­schäfte geschwächten Gesundheit wieder herzu­stellen. Der Kayserin Majest. haben des letztere bewilligt, mithin wird gedachter Herr künftigen Sommer feine Reise antretten. Schon unter der Kayserin Elisabeth, als er noch vice Canzler gewesen, hat er eben so eine Reise gethan, ver­schiedene Bäder, Deutsche und Jkaliänische Höfe besucht. DerHetmann der Cosacken, Graf von Rasumofski har gleichergestalt die Kayserli- che Einwilligung erhalten, sich aufeinigeZeit nach der Ukraine zu begeben. Der Preußische Ausserordentliche Abgesande Graf von Solms hat der Kayserin den am 15. Febr. zu Huberts- bürg geschlossenen doppelten Frieden förmlich notificitt; Jhro Majest. haben über eine von Höchstderoselben so lange gewünschte Nachricht ein besonders Vergnügen be-eigt.