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ten liinterlassen, denen er Pfleger gewesen, so dafs sein Andenken weder dort nocli bei den Dürftigen aller Zeiten, verlöschen kann. Ja er hat zu dem Doctor Senkenbergischen Hospitale ein Vermächtnifs ‘ gegeben, welches dem ursprünglichen Fond desselben gleich steht *), und nicht blos das Nothwen- dige beachtend, hat er durch das Geschenk seiner Kupferstiche an das Museum gezeigt, welchen ernsten, ins Leben greifenden Sinn er der Kunst von jeher beigelegt hat. Diese war es auch welche ihm nach den öffentlichen Angelegenheiten zunächst am Herzen lag; denn er sammelte mit dem gröfsten Eifer und ohne Scheu vor bedeutenden Aufopferungen eine seltene Zahl von Kupferstichen, nach welchen er die Kunstgeschichte studirte und um sich die verschiedenen Schulen, in welche man solche einzutheilen pflegt, und deren vorzüglichste Meister desto tiefer einzuprägen ordnete er sie selbst und schrieb den weitschichtigen Catalog mit den nöthigen Bemerkungen eigenhändig nieder. Er war fest überzeugt, dafs jenes Geschenk von Kupferstichen welches er dem Museum gemacht, für sich allein noch nicht <kn Nutzen stiften würde, welchen Sammlungen der Art, für diejenigen haben müssen, die in den glüklichen Verhältnissen sind, das neu Erscheinende damit zu verbinden, das seltene Ael- tere zu complettiren und so den lebendigen Gang, welchen die Kunst in allen
*) Der ursprüngliche Fond dieser Stiftung war nach dem Stiftungsbrief vom 18. August 1763 . fl. 95000 . — welche noch bei Lebzeiten des Stifters auf fl. 100000 ., — nach seinem Tode aber sowohl durch sein übriges Vermögen, als durch die Freigebigkeit vieler Anderen sehr bedeutend vermehrt wurde. Das Brönnersche Legat* für diese Stiftung allein beträgt fl. 100000 ., — von deren Zinsen wenigstens sechs ehrbare, bedürftige, nicht unter 60 Jahren alte, unbeweibte, hier verbiirgerte Männer, die auch Wittwer seyn können, in das Stift als Pfründner aufgenommen und bis an ihr Lebensende erhalten und versorgt werden sollen. Der bescheidene Stifter hat sich zur Ehre seines Namens nichts weiter ausbedungen, als dafs in dem Hospitale ein besonderes Buch eingerichtet werde, in welches allemal die Aufnahmsverfügungen eingetragen werden sollen.