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gellendes Wesen an, welches alle Erklärungen und Aussprüche über sieh, die Welt und ihre Verhältnisse, in sich verschlossen bewahrte.
Wir gestehen jedoch ein, wie bereits oben erklärt worden, dafs unser Urtheil vorzüglich aus dem Wenigen geschöpft ist, was von dem Verstorbenen äusserlich und öffentlich zur Erscheinung gekommen, und wollen ihm hiedurch nichts abgesprochen oder übergangen haben, w r as er vielleicht nur für seine nächsten und näheren Umgebungen bewahrte; w r ovon uns aber keine Kenntnifs zugekommen ist.
Auch wollen wir seinen geselligen Tugenden, wie der Sanftmuth seines Wesens; seiner Herzlichkeit, seinem schon oben gerühmten Hang zum, Wohl- thun und zur Unterstützung alles Guten, jene Gerechtigkeit widerfahren lassen, die ihnen in so hohem Grade gebühret.
Wir beklagen die am Ende seiner Tage eingetretene UmwÖlkung seines Geistes ohne die Wohlthat zu verkennen, die eine unsichtbare Hand dem Verewigten dadurch bereitete, dafs sie ihm die herbe Bitterkeit des Todes verbarg, der einem so thätigen Manne, als das Ende alles Würkens mit allen seinen Schrecken hätte erscheinen müssen.