iö 4 D- Lud. von Hörnigk
. §. z<5. Bliebe das von der Ammen / oder einer andern v-iemge- tveiheeen Person getauffte Kindlem imLeben so soll man es nachmahls wann ein Tauffeag ist/ in die Kirch für die Christliche Gemein tragen/ deroselben fürstellen/ dnnd dem Pfarrhcrrn anzeigen / daß es Iahe ge- taufft sey / damit es durch denselben der Christlichen Kirchen besohlen/ vnd das ordentliche Gebet ober es gesprochen werde, a ],
a] D. Adam.Lonicerus,ibid.
. §. 37. Kein Jähe geeauffkee Kind soll widerumb getaufftwer- den^ a]
a] D. Adam. Lonicerus, ibidem.’
. §.z8. Auch ist es vnvonnöhten/daß/wann es durch einen Pfarr- Herrn die Lauffe im Hause empfangen / vnd durch dcnselbigen die Gc^ bete vnd Ermahnung im Hause gnugsam geschehen / es nachmahls m die Kirch gebracht/ vnd fürgcstcllet werde, a ]
a] D. Adam.Lonicerus, ibidem. Gleich wie NttN Miß diesem allem erhellet/ wie ein schweres Ding das Hebammen Amptfty / also sollen Hebammen wissen / daß sie gleichwohlin einem Gottseligen Amptvnnd Beruft seyen/ vnd Gott dem HErrn in solchem zur Erhaltung seines GeschöpffS dienen/ vnd als ein Mittel hierzu gebraucht werden. Dann also sagt die H. Schrifft im r. Buch Moyflsam i. Cap. Die Ammen fürchteten GOtrden HErrn/ vnnd ehrten (wurgeten die Knäblein^) nicht wie jhneir derKönig geborten hatte / dar, umb ließ Gore den,Ammen gurs widerfahren / vnd dieweil sie Gottfurchttten/ bawere erjhnen Häuser. Darumb solleusie / wie Anfangs gedacht / GouS, forchrig seyn/daß sie durch ihr eygen GtnissenjhresAmptserjnnert/zumFleiß beyden Gebührenden getrieben werden/vnd dencken/ daßjhrAmpivon GOtt nicht vnbelohnee bleibe: Im widrigen aber/ vndwo sie die Gottesforcht zurück seyen / ihr AmptzuvVerderbung der Menschen mißbrauchen / daßfie GOtt rrnstlich mit zeitlich, vnd ewiger Pein straffen werde..
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Don den Dnter-Frawm vnd welche nicht Ammen seynd/
' deß Ammen Ampts sich aber gleichwohlvriterfangen.
§- L nach vnd nach Personen seyen / welche den Gebäht
^Mrendenrechkkcpstehen/ vnd das Ammen Ampr praäia-