A6 DLudvonHörnigk

gendevndvbrige-arzuVerordncte/ zu solchemfärnchmenAmpt tüch­tig er kennet wird/ sollen dieAmmen solches der- Dbrigkeit der gebühr nach zuwiffen thun/ vndbegehren/daßfleangenommenwcrde / vnnd den Hebammen Eyd schwehren möge. a]

a] V. Adam.Lonicerusin seiner Hebammen Resormatt'on/c.f. Hir- Kero gehörerauch/ daß die Hebamm gesundes Leibs/vnnd mit keincrabschewli- chen Plage/als hinfallenden Sucht/Franyosen/ Erbgrind/ Außsay/ vnd der­gleichen bchaffter sey.

§. 5. Solcher Eyd soll aber dahin gehen vnnd zielen / daß ste zu GLtt dem Allmächtigen schwehre/ shremAmpt in allen dingen zurrr rrewlichsten nachzukommen. a] a3 D. Adam. Lonicerus, ibidi-

§. 6. Jcdcrnlänniglichen/wes Standes oder Vermögens er M auff Erfordern willig zu seyn / vnd möglichen Fleiß vnnd Lrew zu be­weisen. a]

. a ] D: Adam. Lonicerus, ibid. c. <f. Derowegen soll sie von anderw Geschafften vnd Sorgen frey seyn/damit sie desto besser vnd steisstgcrjHrrmBe-' mffnachkommen möge.Sie soll sich auchallezeitanhcimbs vnd beyHanß fim, Lrnlassen/vnd ob<6 sich begebe/daß siezueiner Gebärenden erfordert/odersom sien an Oertern etwas zu thun vnd zu schaffen haben würde / soll sie allezeit Hin. der jr beyHaußBescheid lassen/wofie zu finde» sey.D-DavidHerlicius in seine NervenFrawenzimmeranrrs.c. ZuwelchemEnde/ vnd damit siedesto keich- ttr zu finden/ es in den Reichsstämn ein guter Brauch ist ?da ß die Hebammen gemahlte Tafffein an jhrenHäuftmvnnd Wohnungen haben/ darauffjhre Nahmen geschrieben.

- §. 7. Keine Fraw murhwillig zuversaumm oder zuverwahr- losen, a]

a], D.Adamus Lonicerus, ibidi

§. 8. So die Jeu dcrGeburt vorhanden / der Handel aber lang­sam hergienge/ dannoch wrllig darbrp zu sepn/vnd die gebührende Fraw' -nr Arbeit nicht vnnötigllch trmgen. a ]

Dann daß den Gcbahrendcn grosser Schade zugefüget werve/wann die Ammen vnwillig seynd/ der Verwertung halben Verdruß schopffcn/ gern bald hinweg weren/vnd deßwegen die Fraw vor rechterZeit zumArbeiten zuviel' nöhrigen/bezeugetdie Erfahrung gnugsam..