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möge.Ferner/soll sie auch selbst m der Eh« gewesen od'noch seyn/ Kinder gebore/ (wie l?!aco in seinen Statuten vn Gese^enrechr vndwohk gewolt)ein Zeitlang zu andern Amen sich gehalten habrn/damu sie in allen Zufallen so sich bey denGe, bährenden zutragen mögen /guten bericht vnd Erfahrung habe vnnd in gefahr. lichen Fällen schnellen Rarh zugeben wisse. v. ^d.^onjcerusibjd.c^v.OL- vid Herlkius in seinem NewenFraweuztmmer am z L.eap.

§.z. SotcheBefragung aber soll die Gelehrte lesen was l'kv- loianus J.*4.d6 Rep.c.i. hie von schreiben da lr ein eigen schön Capü tul von den Hebammen hat/lhe die Person / so sich für eine Hebammen gebrauchen oder befragen lassen will/den EM schwer et / durch die Ge­schworne Ammen / mbeyseineinesodermehrDoctornderArtzney/ a. wie nicht weniger der zugegebenen ehrbaren verständrgen Frawen vnnd Dbrlstinuen/von allen Puncten vnd Stücken so einer rechten Ammen zu wissen vonnöchen auffs fleisslgsiegeschehen/ b auch darauff nach vorhergangenem Angeloben daß sie auff alle Kragen vnd anders nicht als shr bewustvnd sie thun soll /Antworten wolle / richtiger Bescheidt vnd Antwort gegeben werden

. 2H Damit es die Weiber zu ihrem selbsteygmenvngllmpsfnicht allein zuthun / oder die so sich examlniren lassen soll einiger Parcheyligkeit sich zube, klagen habcn möge. An etlichen orthen werden sie nicht durch Weiber / sou, dem durch etliche Doctrores examiniret in betjscin etlicher erbarer^latronen wie O. vauid IderUciu5 inseinemNewenFrawenzimmer am 15. c. bezeugt, b ] Ob sie gerrawe mit Gotteshülste solches Ampt nach nochursttzuversehen /vnd in solchenMen/sö sichbey den Gebährenden zutragen mögen/guten Rath vnd Hülstezuthun/anch dieKindtbetterin sampt dem Ktnd nothürstttglich zuver, sorgen vnd zuverwahren wisse ? Durchweiche Amme sie vorrichtet worden siy?Wielang ? Ob sie schon KinderinKMdeS.MHten von Mutterleib brin, gen helsten ? Wieviel? Wo?Wieviel todte darunter gewesen? Worbey sie / daß emeFraw schwanger sey 'erkenen wo!le?Wie dieFrucht in Mutterleib sich jeder, zeit halte?Me sielige?Wie sie Monatlich zunehme? Wie die natürliche Wehen vondcnbetriglrchenznvmerscheiden r Wenndienatürliche Weheninder Ge, burk sich etwann verhielten vnd gelegt hckten / wie sie den Gebarenden dieselbe widerbringen'vnderwecken/hmgegenaberdiewildrWehensttllenwolte?Wiedie rechte zeit der Geburtzu prusten vnd znerkennm ? Wie sie die Gebührende recht Legen/für deroftlben siyen/vnd was sie für Berettfchafft bey der Hand haben sol, Le/dsmit alles der Gebühr richtig hergehe/vnd nichtSgesäumet werde ? Wie sie MWklbersodarbeyseylw/zurKülffverorrmenvndanstellen wolle? Welcher

gestalt