jo , D. Lud von Hörnrgk
. angeloben sollen / Obngkettlichcr -Ordnung alles ihres jnhalte/wre auch der Taxe Ordnung trewirch nachzu kommen / vnd denselben zu- wieder wtffemlrch vnnd gefährlicher weiß nrchls vorzunehmen / noch dmch andere zuthun gestattt«. a]
a] Wie effkgefchicheeSdaSwannder Geselleinmjrnhumbbegangen/ der Herr gany ohne Schulde seyn will: Weiln nun höchlich vonnöthen / daß auch die Gesellen fleißig seyen/damie die Patiente gebührlich versehen seyn/ vnd der Herr der Aporheckendeflomehrohne SchimpfsvndGesahrleben möge/al- iß gedachte Vcrmahnnngauch höchnötig.
§.69.. Den Apoeheckern sampt deren Dienern soll zum höchsten vndbeyihrerpflichtverbottenseyn / einige Compo/ition oder Recept im 9?amen/ Gewicht/Maaß oder sonsten im wenigsten zu ändern noch ein fiückfür das ander (außerhakö^wav ihnen das ober reichte Oi 5 pen- t^corium zukast ) zunehmen: sondern wo fhrcrcmcm ein stuck mangels re/dafttbige bey andern Apoeheckern zusuchen/ond da es nrcht zubekonp men als dann nach Rath rinesverordneten Medier -uhandle«, a ] a] FranckfurnscheApochecker Ordnung §.»4..lil.z>
§.70. Ihnen den Aporheckcmvnd ihren Gesellen soll auch erns^ Nch eingebunden seyn/Elmgee Medicamentum purZan5,essey üm- xrlex oder compoürum^nach ihrem gutdüncken ohne vorwlffendeß Medici hinweg zugcben/wie dann auch weder hcnnlich noch öffentlich zu praHiciren,der Doctorn Recepten zu tadeln/ oder verkleinern/ oder da jhnen an den inßredienrlbuz etwas mangien würde I ohne deß Me- dlcivorwiffen nitanderstzu i'u bllii r uü'en oder auch wohl gardenKram- eken zu gebrauchen zu widerrahLen/beyernsilrcher Straff. a]
a] Chur.MayntzischeApolheckerOrdnungc. ^ §. 11. Äsümberg« A*- xoth.Ord. §.r§. Speyer.Apvth.Ord.c.r.ß.iL
§. 71. Keinem Oilcipulosoll gestattet werden einig Compofr- tum Medicamentum da etwas mercklich angelegen / allein zu ma^ chen/wann nicht der Apotheckcr oder ein erfahrner Gefell/oder der Mtt dicus felbsten dabey ist daß es reche bereitet werde/mitzu stehet, a ]
a] Franckfirrltsche Apvthecker Ordnung §.iS.tit.z. DieChur.Maym qische Apokhrcter Ordnung/wie auch dieWormbsische §.7.Vtll/daß einvilci^ Aulus knneS wegeöm den ersten r. fahren einig ^ledicameomm purAanr oder.
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