4<s D Lud.vonHörnigk
dergleichen Gefasen bloß auffgehaltenwerden / sondcrnalleininÄderrr nen Sackiein oder vielmehr Glaßlcm / wohl oben zugemacht vnd vcr- stopfft. mögen darnach diese beyde m Büchsen oder Schachtlemzubes- strerVerwahrung reponirervnd gechan werden, a ]
a] Chur-MayntzlscheApotheckerOrdnungibid- §.n. dieses wirdin vielen Aporhecken nicht obLruirer vnd ist eine grosse schädliche Faulheit der A« pothecker/dannoffrmahln die Büchsen Wmmstlchicht seynd/ da muß dann das Wurmgestich sich mir ten Specieb us vermengen oder die 5 pccicL znm rve^ nigsten wegendeß durchlöcherten Holmes ihre krafft verlieren.
§. 55. Alke Extracta die in den Apothecke reponirerwerdk/wr'eauch alle andere ^eäicamenra,HieanfanglichI.j^ujc!a,vndzimlich welch seynd / mittler zeit aberzimlichcr Massen gestchen/ja auch also hart wer- den/dae man siemitvortheilvnd Mühe vlos tempore vertheilen muß/ solleninkeinenGlassernvnddergleichen leichten zerbrechlichen Gefasen bloß repontrec,sondern in darzu bequemen/fauberensieinern Hüff- iein/Imnenbüchsen/oder aber in Schweinsblasen / die nachmahls in Büchsen/ Schachtlem oder auch Glasern verschlossen seyn sollen / behalten werden damit sie von der Lufft nicht zusehr außgetrucknet/vnnd diebcstekrafftalsoaußgesogenwerde. a]
a] Chnr.MayntzischeApocheckerOrdnnng ibid. §. 12 . Dann so sie von den Apocheckern (wie offrmahl bößlich gespührr vnd gesehen) auß den blo, sen Gläsern genommen/vnd mit einem Mefferoder Sparul gebrochen werden/ daß Glaß nicht verfahre vndnritgehe/die kleine/ spitzige/ zermalte stücklcin den Patienten (mitNacherwauung grosser/tödtlicher Gefahr) vntersolchen öicamcnren eingegeben. Endlich auch.solche zufallerwecken / die dem vnschttl» digen^ieäicoVoctori, vnd änderndem Krancken beywohnenden v.nwissent'' lich zugeschrieben mögen werden.
§.56. Alle kühlende Del/ alodasindRosen-Violen-Seeblum- men-vnd dergleichen Del / sollen jährlich widerumb frisch vnd von vm zeitigemBaumöl prLpanrer werden, a ]
a ] Dann so sie vber das Jahr alt / verliehren sie ihre kühlende Krasse
vndWürckung/nehmenhergegentine warme Qualitätansich/dardurch dann deß ^eäici inrenr nicht allein gehindert / sondern auch den Krancken Gefahr darauß entstehen würde. Chmfürstliche Maynyische Apothecker Ordnung §. rz.e.5.Speyer.Apokh.Ord.c.2..§.A.
§.57. Damit aber die Apochecker deß jahrlichenDelskeiriver-
tust ha-