44 D.Lud.vonHörnigk
a ] Chur. Mayrryjsche ApocheckerOrdmmg/ i. c. 5.
§ 46. Die kühlende Gewässer alsvon Lattich/ Ampffer/ Wo- km/Seeblumen/Burgeln/ Rosen vnnd dergleichen^ sollen alle Jahr frisch cleikiUirec, vnd die alte hinweg geschafft werden, a]
a] Chur, Mayn^ische AporhsekerOrdnung/ . c. 5, SMr.Apoch-
Ord»c.r.§.6.
§. 47. Vnd ist dieses sonderlich beym Rosenwaffer zu obserm- ren.daßman sich in der blühendenzeilmit frischem Wasser dermas- sen versehe/daß man das Gange jähr wohl möge außkommen. Die erfauerte/emgebeiste/ vnnd fermcncirroRofen foeinelangezeitin Fasern vnd dergleichen Gefäsen in den Kellern auffgchalten werden/ sollen verworffen vnnd das Wasser so davon destillirr worden/zu allen Zeiten ganglich abgeschafft werden, a]
a] Ehttr.Mayntzische ApocheckerOrdnung§.4.cap.f. Wetlnsilch' Wasser zwaranfangs füß zu seyn scheinet / nichr lang abe^ hernach sauer vnd' ßnEssts wird 1 nicht ohne fonderbahre derer so es brauchen/Gefahr.
§.48. Die warmende aber vnd ^romLüftheWasser/so sonstenmt durch Vnfler'ß verderben/feindr biß in das zweyte Jahr gut; doch werden sie noch kräfftiger/wann sie vbcr frische Krcurcr geschüttet vnd anst rin newesmit den seibendestrllirtwerdcn / ehe sie aber solchesehun/ sollen obbesagte Wasser von den Bestatten Mcdme zuvor bcsichtigetwndge- vrcheiltwerden, a]
a] Jbtd.H.f. Speyer.Apoch.OrV.c.r.§.7.
§-49- Die Apothecker oder ihre Gesellen selbst sollen auch die de- pillirre Gewässer Monarsichbesichttgmvnd von ihrer Mutter absey-- gcn/damit sie weht verderben- Ebenmassigcr gestalt sollcn auch die Sy- ruppcn alle Monat besichtiget werden/damit sie nicht belauffen- a] a] ChlmMayntzischeApochecktrOrdnung.ibid.ß.^
§.50. Diejenige Syrup so von Essig oderandern sauren Süffln bereit seyndr/solltn in keinem Metallischen Geschirr gesotlen/oder m Einem solchen verwahret / sondern wegen ihrer Gchärpffe in steinern oderverglasurttn Büchsen auffgchalten / vnd so sich in iw Visitation* oder taglrchm Kemüon befände/ oaß dergleichen Syrupen einer/ nie m gebührlichen Geschirren couleruirc würde/ soll er alßbald außge- sschüttttwerden- a]