rr. D.Lud.vonHörnigk

angelegen seyn lassen solle. Deßwegen erjhn weder Essen noch Trlncken/vlÄ, weniger Spielen davon abhalten lassen soll / damit durch Fahrlässigkeit nie, wandt verkürtzt werde/ sondern in so geschwinden gefährlichen Kranckheuen/ welche sürderlicheHülffe erfordern/alles zu rechterZeitvnd erheischender Noth, mrfft accommoäirec vnnd gebrauchet werde / weiln zumahln in einer einigen vierrheil Stund durch Auffbmchvnnd Verwcilung die Zeit derHülffe vsr, sanmptvn verlohre werden mag.r.Die Mangeftiner Pakienten/die er in ihrem erübseligm Wesen nicht soll stecken lassen/ sondern sietffig befuchm/ obauch schon kein Rath mehr vorhanden wero/ .dann es thut derTrosi deß gegenwärti, gen Arytes dennoch wohl / in dem der Patient siehet / daß manseiner nicht ver, gessen^nd er nicht verlassen sey. Jedoch soll er dem gefährlichen Patientenkei, ne vergebliche Hoffnung machen / sondern ihn zurBeicht vnnddttß vermch, nen/vnd nichts desto weniger mit den AryneyMitteln der Gebühr nach .pr^ce- 6iren, damit er sein Gewissen nicht moralirer vnnd wie dieLslliLcotticieuris außweisen/beschwere. z. Die Viele seiner Gefährlichkeirry/die er abzuleinen wissen solle / vnnd ob die Soldaten darinn allbereic.stecken/ wie diese zu wenden. 4. DieViele der vnrerschiedlichenKranckheiten vnd Seuchen/so einander vn, aleichrseynd/vnd.ni cht ein/wtedäs andermahl den Menschen beemten/soNdern

Felde liegt/Beschaffenheit mitsichbringen» 5. Die Viele der 87m proma­rum oder kräneklichenZufällen/so die schwere hohe Seuchen vndKranckhel. vmbgeben/ oderbegleiien/ vnd mitwelchrn man offemehr / alsmit den Princi­pal Kranckheittn selbst zu schaffen hat. 6. SeineeygrneAuthorität/indem er denjenigen zucommendirenvndzubefehlenhat/ so andern cEmendiren können / vnd zwaruicht vnbillich: Dann / ist der ScharpffrichmvorVnge, mach gesichert/vnd wird deßwegen FreyMann genennet/deme man seine Par, they an hellen lichten Galgen henckt/vnd verschmachten läst/warumb solle nicht billich derF<ldt, ^eclicu5, deme man seine Parthey in das geweyhete Erdreich leget/oderdoch ehrlich begrabet / von.männiglichen geschuset werden? Mindc?-

lerus ibid.

§. z. Sollen die Fcldkschährer oderFeld^Baröüm t'n guttk L)rdnung/Flciß/vnd Fricdenerhaltenhclffen. ,a ]

a ] Sie zu allem Fleiß ermahnen/HnkgleichalS ob sie seine Kinder wr, ren/schützen vnd beschirmen helffen/vnd da sich zwischen ihnen vnd den Patten* renderBezahtung halbenZwilrachtzutruge/seibige entscheiden. Minderen»

ibidem.

§- 4 . Wen- a]

Ibncn in gcfllhrllchc» Casibus willigt» ÄSkpstandt

a] Damit

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