Politia Medica. ~ ii
BeruffvndHandlung kein Eintrag oderAbganggeschehe / sovendie Medi d keine Medicamenta, gnotima halben / für ihre Patienten in ihren Häusern praepariren «och verkauffrn/sondern selbige alle in die Apothecken verschreiben. a ]
a] Churfürstüche Maynyschr Erneuerte Ordnnng der Apotheckerc. r.§.4.FkanckfurtischeApotheckerOrdmmgTtt.r.§.8.Obwohln ein jeglich« Promovirter Doctor derAryney macht hak Medicamenta seinen Patienten z» Ntttz/selbftm zu pLpaviren I. Krafft seines Dottsrlichen Privigrlij/ daran ihn Niemand als die Röm.Kayf.May.hlndern kann noch soll 2.» Weiln allen A- poreckern nichtaLezeit Mrawen.z.Weilnes offtmaln8kcreta,so nicht leicht 0- dergern zu offenbahren.4. Weiln 0alenus,?acliius,-LscKrion vnd andere vor« nehme Medici jreÄrtzneyenselbstm ptLprrirec: jedoch so wird ervmballes fne« des/liebe/vnd Erhaltung guter Freundrschajft willen/an Orrhen vnnd Enden/ da eS gebranchlich/LtwaS nach zugeben/ihm nicht entgegen seyn lassen,
§. zi> Doch imfallder grossen Nochbey Nächtlicher weil Se occatione praecipitii vnd dann auch so DieDexceritasmedicamen- riLeeius .operationis emes Herr - vnd sonderbarlichen 8 e-creri mmtz §peci6ci medicarnenti(damitttwan em Medicus in Sorg-VNNd Schädlichen Kranckheittn was Heylsamers außzurichtengttrawtt) denApotheckern nicht leichtlich zu offenbahren oder ihnen zuschwerlich vorfiele/oderes ein solchce von derDbrigkeit auß sonderlichen vnd wichtigen vrsachen zugelassen were/magein MecUeus seinem Patienten ein oder ander Mittel selbst mirrheilen/oder prmatim bereytet/demApothe- ckerzustellen/tnememrechtmässlgenblllichenLaxt vberlaffen / vnd davon dem Patienten mitcheilen. a ]
a ] ChmfürstltcheMaynytsche Ernewcrte ApotheckerOrdnungeap.r. §.4. DieftSalleSist der Btlligkettvnd Dottorlichen Freyheit gemaß/dann son. sten würde der Aporhecker in weit besserer (ondition alS der Medicus lebm/vnd es das ansehen haben/als ob mandemMedico soviel nit krawe als demApoche. cker / ja es würde der Medicus manch schön geheimes Medicameucum ehe gar nicht branchen/ehe er es einem andern Lommumcirce / vnnd solte der Patient auch noch so viel dabey leyden.
§. rz. Konsten aber sollende andere ihre priuatas dompoll- tionez oder singularia remedia in den Apokhecken bereyken vnd zum gchrauch auffhatten lassen / jedoch mehr mchk als sie vngefahrlich zu- verschreibenvndzuvertreibengedencken/auffdaß den Aporheckern sol-
B ij ches