z6 Acöarnmm Buchs
diese Schloß sich mt bald noch leichtlich eröffnen / es werde dann denselben durch die Artzney/Kunst oder andere Mittel geholffen/ davon oben Anregung beschehcn. Diesen Mangel vnnd Gebrechen wäre wol vor langem zuhelffen gcwest / wonichtdermchrer- theil/auch vnterden^leäici8 vnd 0KirurAi8^einer falschenMey- nung beredt gewest waren/diese Gebein blieben wie sie wären/ vnd geschehe deroselben keine Ablösung oder Ab sondcrung/da doch hoher Leut/so von grossem Anschen/Ieugnußwie auch gewiss' Vr- sachen vnd Nothwendigkeit / bcnebcn der Erfahrung das Gegend jpil genugsam beweisen vnd darchun.
Wiewol nun vber das solches alles den Weibern in diesem vnd andern Landen genugsam bekandt ist/mehr Beweißchumb hieher gebracht werden könde/jedoch wollen wir vne mit den beygebrachten an diesem Drt begnügen lassen / wann wir allein ein Jeugnnß oder zwey auß trefflichen 8cnl)cucen,zubcstattigcn vnserfnrha- bcnden Meynung/hieher gebracht / vnd dem widrigen Theil entgegen gesetzt haben werden.
Das eylffte Capitel.
Fürschützung vnd Abhör/ dreyer vnverwerfflicher Acu->
gen/auß deren Oepoücion vnd Aussag erwiesen wirk/ daß vnsek Meynung/von Sonderungvnd Ablösung dieser Gebern von einander in der Geburt deß Menschen/rech t/att/ vnd gegründet sey-
Der erste
Fcttgttis».
kocrarcs.
'sFI^xocrarerm seinem Buch von der 7?aturdcs Kindes gt- Hgen dem Ende derselbigen spricht also : Die Weiber/ welche gcbährcn sollcn/wann sie in Kmdenöhten liegen wcrdmmithcffkigen vnd vnlcidsamcn Schmcrtzengc- pkagct/insondcrhcitaber die/so crstanfangen/nie geboren haben / vnd des Handels noch nicht gewöhnet sind.
Aber