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ersterzehlten/vnd geschicht/wann das Kindvberzwerch imLeibder Mutter liegend/mit einer oder der andern Seiten sich erweiset vnd fom ankommet / vndgeschicht bißweilen daß die Nachgeburt fom liegt-Da muß man dieIraw solcherGestalt lagern/wie hiebevorn/ vnd kürzlich gemeld worden ist/vnd nach dem die Amme dieHand wolmitfrischerButtergeschmieret/sollsiediebesagkeNachgeburk widerumbzurücktrucken daß siehinderdas Kind komme/darnach das Kindebenmeffig sänfftiglich zurück legen / daßmanesvmb- wenden oder drahen möge/doch oz die Gebahrerin mit dem Haupt vnd Nieren niderigliege.So sie nun also die Füsse dcßKindes gefunden/soll sie sich verhalten vnnd gebühren / wie bey dem ersten Puncten beschrieben worden ist.
Die dritte wche.
Aum dritten begibt es sich manchmal / das ein Kind di§ Schulter am ersten sehen oder mercken lässet. Dieses geschehe nun ausf welche Weise es wolle / fo ist doch das Haupt nicht ferne. Vnnd wann es nicht mehr Gefährlichkeit auffsich hatte / da selbe zu er- grciffcn / alsdieFüffe / ware eszwar baldgethan. Abcrallhie gleich wie auch sonsten allezeit / will ein hohe Nottmfft seyn/ daß man mtt grossem Fleiß vnd Vorsichtigkeit verfahre. Dann man muß das Kind nie bey dem Haupt ergrerffen / noch an sich ziehen/ wie ich solches weitleufftiger außführcn wrtl. In diesem Handel soll die Fraw also gelegt werden / nemölich mit dcn Schenckeln hoch / daß sie mit den Füssen höher liege/ dann mit dem Haupt. Darnach soll die Amme die Handt / welche sie zuvor wol gefakbct habe solle/dem Kind vnker das Haupt/Halß vnd^chultcm legen/ vnd daffelbewenden/daßdasHauptkeinfornen ankomme. Wann nun dieses geschehen/vnd das Haupt solcherGcstalt recht gewant/ soll die gebührende in diesem ihrem Lager / wie gcsagk/ein wenig erhaben werden / doch wohl verwahret vnnd bcdcekt / damit ihr
der-