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die aus diesem Kapital zu erzielenden Zinsen fortwährend zu dem vorgedachten Zwecke verwendet werden, so ist anhcute zwischen dem besagten Herrn Heinrich Mylius, vertreten durch den 6e rato et mandato cavircnden Herrn Dr. Eduard Rüppc ll dahier, an einem, der Direktion der Scnckenbergi- schen naturforschenden Gesellschaft am andern, und der l)r. Scnckcnbcrgischcn Stiftungs - Administration am dritten Thcilc, nachfolgender Vertrag aufrichtig verabredet und abgeschlossen worden.
§ 1. Herr Dr. Eduard Rüppell übergibt und hat Namens des Herrn Heinrich Mylius anheute übergeben der Direktion der Scnckenbergischcn naturforschcnden Gesellschaft zum unwiderruflichen Eigcnthum der letzteren, die baarc Summe von fl. 10,000 — schreibe Zehntausend Gulden des 24 Guldenfußes , über deren Empfang die vorgenannte Direktion hiermit in bester Rechtsform und mit verbindlichstem Danke quittirt.
§ 2. Gleichzeitig hat die Direktion der Senckcnbergischen naturforschendcn Gesellschaft der Dr. Scnckenbergischcn Stiftungs-Administration die besagte Summe von Zehntausend Gulden als ein Darlehn zugestellt, welches die gedachte Administration von heute an jährlich mit drei und ein halb vom Hundert zu verzinsen haben wird.
So lange als die Senckenbergische naturforschende Gesellschaft ein den Betrag von Zehntausend Gulden erreichendes oder übersteigendes Kapital der Dr. Senckcnbergischen Administration schulden wird, steht cs der letzteren frei, die Zinsen des mchrgcdachten Kapitals auf die Zinsen ihrer Kapitalforderung an die Senckenbergische naturforschende Gesellschaft abzurechnen, wohingegen die letztere befugt seyn'soll, nach erfolgter gänzlicher oder theilwciser Tilgung ihrer Schuld an die Dr. Senckenbergische Stiftungs-Administration, das ganze Kapital von fl. 10,000 — oder den ihre Schuld übersteigenden Betrag jeder Zeit zurückzuverlangen und anderweitig jedoch nur auf
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