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^esell- ?endes miini- Zinscn forde- abzu- olgter : Dr. apital Zctrag r auf
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$utc und sichere erste Hypotheken in hiesiger Stadt oder deren Gebiet anzulegcn.
§ 3. Die Zinsen des mehrbesagten Kapitals dürfen von nun an nnd in Zukunft zu keinem anderen Zwecke als zur Besoldung eines Aufsehers und Gchülfen am naturgeschichtlichen Museum der Senckcnbergischen naturforschenden Gesellschaft verwendet werden und cs ist über diese Zinsen in den Büchern der Gesellschaft eine besondere Rechnung zu führen.
- § 4. Wenn wider Vermuthen die Senckenbergische natur- forschende Gesellschaft sich zu irgend einer Zeit auflöscn und somit der Fall eintreten sollte, wo in Gemäßheit des tz 37. (§ 46) der Statuten dieser Gesellschaft und des solchen zum Grunde liegenden zwischen der gedachten Gesellschaft und der Dr. Sencken- bcrgischen Stiftungs - Administration am 14. October 1819 abgeschlossenen Vertrags, das Eigenthum des sämmtlichen Vermögens der Senckcnbergischen naturforschcnden Gesellschaft der Dr. Senckcnbergischen Stiftung, resp. dem mcdicinischen Institute derselben zufallen wird, so hat alsdann die Administration der Dr. Senckenbergische» Stiftung das ihr gleichzeitig zugefallene Kapital von Zehntausend Gulden des 24 Guldcnfußes als eine zu besonderem Zwecke einzig und allein bestimmte Schenkung hypothekarisch anzulegen und die Zinsen nach vorstehendem § 3 zur Salarirung eines Aufsehers und Gchülfen am naturgcschichtlichen Museum eben so zu verwenden, wie dieses der Direktion der Senckcnbergischen naturforschenden Gesellschaft obgc- legen haben würde, wenn letztere nicht aufgelöst worden wäre.
§ 5. Dieser Vertrag ist von den Contrahenten unterzeichnet und besiegelt, auch eine Ausfertigung dem Herrn Dr. Eduard Rüppcll für Herrn Heinrich Mylius (welcher letztere eine besondere mit seiner Unterschrift versehene Genehmigungs-Urkunde durch Ersteren zu Händen der Direktion der Senckcnbergischen naturforschenden Gesellschaft nachzuliefern die Geneigtheit haben wird), sodann eine weitere Ausfertigung