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der erwähnten Direktion und die dritte der Dr. Senckenbcrgi- schen Stistungs - Administration, zugestellt worden.

So geschehen Frankfurt «/M., den 1. Oktober 1839.

Die Dr. Senckenbergische Stiftungs-Administration,

und in deren Namen:

Dr. Barren trapp.

Direktion der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft,

und in deren Namen:

C. von Heyden, Dr. Mappes,

Direktor. Sekretair.

Dr. Eduard Rüppell,

als Bevollmächtigter des Herrn Heinrich Mylius in Mailand.

Durch die gegenwärtige Ausfertigung der legalisirtcn Abschrift des vorstehenden Vertrages, beurkunde ich förmlich meine voll­kommene Gutheisung alles wie oben von Herrn Dr. Eduard Rüppell als dieserhalb speziell von mir bevollmächtiget, in meinem Namen einverstandenen; unter Beifügung: daß wenn das in obigem 2ten§ vorgesehene Verhältniß einträte, durch welches die naturforschende Gesellschaft in den Fall käme, die von mir gezahlten Zehntausend Gulden ganz oder theilweise von der Sencken­bergischen Stiftungs-Administration zurückzuziehen, und in ihrem eigenen Namen anderweit anzulegen, von solcher in jedem Falle doch nur auf gute Hypothek stattzuhabenden anderweiten Anlage, der Administration der Senckenbergischen Stiftung, als im Laufe der Zeit und in Gefolge von Zwischenfällen laut obigem 4ten § präsumptiven Erben der naturforschenden Gesell­schaft vorläufige Mittheilung gemacht, und deren Gutachten deshalb vernommen werden soll.

So geschehen: Mayland, den 16. Oktober 1839.

Heinrich Mylius.

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