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die aus diesem Kapital zu erzielenden Zinsen fortwährend zu dem vorgedachtcn Zwecke verwendet werden, so ist anhcute zwischen dem besagten Herrn Heinrich Mylius, vertreten durch den de rate et mandato cavirendcn Herrn Dr. Eduard Rüppell dahier, an einem, der Direktion der Senckenbergi- schen naturforschenden Gesellschaft am andern, und der Dr. Senckenbergischen Stiftungs-Administration am dritten Theile, nachfolgender Vertrag aufrichtig verabredet und abgeschlossen worden.
tz 1. Herr Dr. Eduard Rüppell übergibt und hat Namens des Herrn Heinrich Mylius anheutc übergeben der Direktion der Senckenbergischen naturforschcnden Gesellschaft zum unwiderruflichen Eigcnthum der letzteren, die baare Summe von fl. 10,000 — schreibe Zehntausend Gulden des 24 Guldenfußes, über deren Empfang die vorgenannte Direktion hiermit in bester Rechtsform und mit verbindlichstem Danke quittirt.
tz 2. Gleichzeitig hat die Direktion der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft der Dr. Senckenbergischen Stiftungs-Administration die besagte Summe von Zehntausend Gulden als ein Darlchn zugestellt, welches die gedachte Administration von heute an jährlich mit drei und ein halb vom Hundert zu verzinsen haben wird.
So lange als die Senckenbcrgische naturforschende Gesellschaft ein den Betrag von Zehntausend Gulden erreichendes oder übersteigendes Kapital der Dr. Senckenbergischen Administration schulden wird, steht es der letzteren frei, die Zinsen des mehrgedachten Kapitals auf die Zinsen ihrer Kapitalforde- rung an die Senckenbcrgische naturforschcnde Gesellschaft abzurechnen, wohingegen die letztere befugt seyn soll, nach erfolgter gänzlicher oder thcilweiser Tilgung ihrer Schuld an die Dr. Senckenbcrgische Stiftungs-Administration, das ganze Kapital von fl. 10,000 — oder den ihre Schuld übersteigenden Betrag jeder Zeit zurückzuverlangcn und anderweitig jedoch nur auf
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