aufzunehmcndc, nach Rubriken geordnete summarische Uebersicht über Einnahme und Ausgabe des letzten Jahres, vvrgelcgt.

tz 30. Die zur genauen, vollständigen Prüfung der Rcch- nungsablage des verflossenen Jahres nach § 31 zu erwählende Commission stattet ihren Bericht ab, worauf die Versammlung einen Beschluß darüber faßt.

tz 31. Zuletzt erwählt die Versammlung mittelst geheimer Abstimmung aus der Zahl der Anwesenden eine Commission von fünf Mitgliedern, welche die Rechnung des laufenden Jahres nach deren Ablage zu prüfen und der Generalversammlung des nächsten Jahres darüber zu berichten hat. Diejenigen, welche nach jenen die meisten Stimmen hatten, werden erforderlichen Falls als ihre Stellvertreter cinberufen.

tz 32. Nach Erledigung der in den tz 29. 30. 31 erwähnten, der Rcihefolge nach zu verhandelnden Gegenstände schließt der Vorsitzer die Versammlung.

3. Oeffentliche Versammlung zur Jahresfeier.

§ 33. Diese wird jährlich am ersten Sonntag des Monats Mai gehalten und werden dazu sämmtliche hier anwesende Mit­glieder, sowie noch andere Personen von der Direktion eingc- laden. Die Direktion berichtet über die bedeutenderen Ereig­nisse, Verhältnisse und Leistungen der Gesellschaft und außerdem . werden wissenschaftliche Vorträge von Mitgliedern der Gesell­schaft gehalten.

kl. Von den Sammlungen, tz 34. Ueber die Sammlung der Naturalien werden um­fassende, genaue Verzeichnisse geführt und die ausgestellten Gegenstände gehörig bezeichnet.

tz 35. Das naturgeschichtliche Museum ist zu bestimmten Stunden für Jedermann frei geöffnet. Die Mitglieder erhalten auf ihren Namen ausgestellte und, auch zur Einführung von Fremden, für alle Wochentage gülrige Karten.

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