Anlage 5.
Meldeschein für Dachkupfer.
4 Zu M. 200/1. 17 K.R.A.
Dieser Vordruck ist von der Metall-Mobil- machungsstelle der Knegs-Rohstoff-Abteilung, Berlin SW 48, Wilhelmstraße 20, anzufordern.
('Beauftragte Bewürbe)
Gemäß der Bekanntmachung Nr. M. 200/1. 17 K.R.A. vom 9. März 1917 (umseitig abgedruckt), betreffend »Beschlagnahme, Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der bei öffentlichen und privaten Bauwerken zu Blitzschutzanlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermengen, einschließlich kupferner Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster- und Gesimsabdeckungen und der an Blitzschutzanlagen befindlichen Platinteile«, meldet d . Unterzeichnete den meldepflichtigen Kupferbestand des nachstehend näher bezeichneten Bauwerkes:
Lage des Bauwerkes (Ort, Straße und Hausnummer):
Nutzungszweck des Bauwerkes: . ,v
Eigentümer des Bauwerkes: H
■'1
;£9
^ he
1.
Gruppet ^
Gruppe 2
Gruppe 3
Gruppe 4
1.
Blechstärke.mm
,2.
Flächeninhalt.etwa qm
2 a.
Drahtdurchmesser (bei Gruppe 4).mm
3.
Länge in lausenden Metern.. etwa m
- ^.
4.
Kupsergewicht...etwa kg
5.
6.
Kt, ' 8.
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3 § 3
5¥,~
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Materialpreis. Jt
(Preis für jedes kg 1,85 Jt)
Kosten für frühere Herstellung einschl. Anbringung.. .. M
Kosten für Abnahme..... M
Kosten für etwa zur Abnahme erforderliche Rüstungen. M
9.
Gesa mt übernahmepreis .etwa JL
(Stimme von 5 bis 8)
io. .
Übernahmepreis für 1 kg Kupfer .... etwa <M
«
Die unter Gruppe 4 gemeldete Vlitzschutzanlage weist Stück Platinteile aus.
Anmerkung: Die Slugabeu unter 5 unb ü können auch mit i5üfc etwa vorhandener Rechnungen oder dergleichen ermittelt werden.
Begründung für die Rüstungen nach Reihe 8 (siehe § 5 der Anweisung).
rinlerschrist des Meldenden:
■ - V.Ji'
Bst 1144 g.