Anlage 5.

Meldeschein für Dachkupfer.

4 Zu M. 200/1. 17 K.R.A.

Dieser Vordruck ist von der Metall-Mobil- machungsstelle der Knegs-Rohstoff-Abteilung, Berlin SW 48, Wilhelmstraße 20, anzufordern.

('Beauftragte Bewürbe)

Gemäß der Bekanntmachung Nr. M. 200/1. 17 K.R.A. vom 9. März 1917 (umseitig abgedruckt), betreffend »Be­schlagnahme, Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der bei öffentlichen und privaten Bauwerken zu Blitzschutzanlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermengen, einschließlich kupferner Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster- und Gesimsabdeckungen und der an Blitzschutzanlagen befindlichen Platinteile«, meldet d . Unterzeichnete den meldepflichtigen Kupferbestand des nachstehend näher bezeichneten Bauwerkes:

Lage des Bauwerkes (Ort, Straße und Hausnummer):

Nutzungszweck des Bauwerkes: . ,v

Eigentümer des Bauwerkes: H

'1

;£9

^ he

1.

Gruppet ^

Gruppe 2

Gruppe 3

Gruppe 4

1.

Blechstärke.mm

,2.

Flächeninhalt.etwa qm

2 a.

Drahtdurchmesser (bei Gruppe 4).mm

3.

Länge in lausenden Metern.. etwa m

- ^.

4.

Kupsergewicht...etwa kg

5.

6.

Kt, ' 8.

<S> 13

3 «-<£3

C3 wW

E

üs 1

C3 o O

= £ S S'

3 § 3

5¥,~

.3 -&'£ -ÖU3

'

Materialpreis. Jt

(Preis für jedes kg 1,85 Jt)

Kosten für frühere Herstellung einschl. Anbringung.. .. M

Kosten für Abnahme..... M

Kosten für etwa zur Abnahme erforderliche Rüstungen. M

9.

Gesa mt übernahmepreis .etwa JL

(Stimme von 5 bis 8)

io. .

Übernahmepreis für 1 kg Kupfer .... etwa <M

«

Die unter Gruppe 4 gemeldete Vlitzschutzanlage weist Stück Platinteile aus.

Anmerkung: Die Slugabeu unter 5 unb ü können auch mit i5üfc etwa vorhandener Rechnungen oder dergleichen ermittelt werden.

Begründung für die Rüstungen nach Reihe 8 (siehe § 5 der Anweisung).

rinlerschrist des Meldenden:

- V.Ji'

Bst 1144 g.