Abschrift.
Konigl. Sterapel- und irrbschaftssteueramt.
zu.
NS M. V. 907.
Es wird gebeten,der Antwort dieses Schreiben beizufugen oder die vorstehende GeschäftsnQ. anzugeben.
Frankfurt a.M., dert 17.7.17. Gutleutstr.185,1
Nur abzugeben in Zimmer 25
Sprechstunden: 9 Vm. bis 1 Nm,
Auf Grund des § 31 Abs. 3 des Landesstempelsteuergesetzes vom 31. Juli l-Ms und der Absätze 13/14 zur Tarifstelfee aq des Gesetzes vom 26.Juni 1909
ersuche ich, binnen 14 Tagen die von Ihnen geführten Pacht-und Mietverzeichnisse
über das Haus Viktoria-Allee 7 für 1912/1916 zwecks Nachprüfung der Versteuerung hierher einzureichen oder anzuzeigen, dass f"r keine der von Ihnen vermieteten 'Wohnungen einschliesslich der Nebenleistungen jährlich mehr als 360 Mark Miete
vereinbart worden ist.
Wenn Sie diesem Ersuchen nicht nachkommen, tritt gemäss §18 des Gesetzes eine Ordnungsstrafe bis zu 300 Mark ein.
Der Antwort ist dieses Schreiben beizufügen.
Ferner ersuche ich Sie, hierunter Vor-und Zunamen derjenigen Ihrer Mieter anzugeben, dies selbst wieder untervermietet haben.
gez. Konitzko
Anmerkung. Pacht-und Mietverträge sind auch dann durch das Pacht-und MietVerzeichnis zu versteuern, wenn jeder der Vertragschliessenden ein nur von dem anderen Teile unterschriebenes Vertragsexemplar erhält, der Vertrag durch Briefwechsel zustandegekommen oder das Mietabkommen nur mündlich vereinbart worden ist.
Zurück mit dem ergebenen Bemerken, dass in unserem Museum, Viktoria- Allee 7 folgende Leute wohnen:
1. Hausmeister F. Braun mit Frau und Kind. Da der Hausmeister F.Braun seit Kriegsbeginn im Feldes steht, wird er bis zu seiner Rückkehr durch den Portier A. Heinlein vertreten.
2. Assistent Dr♦ F.Haas , der sich seit Kriegsausbruch in Spanien befindet und vorerst nicht von da zurückkehren kann.
Weder der Hausmeister noch der Assistent zahlen an die Gesellschaft
Mi et e^
20. Juli 1917
Der I. Direktor
der Senckenbergisehen Naturforschenden Gesellschaft: