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rtfirnftcn lauch In Kastnos. Klublokalen, Pensionaten. Kon. dltvreien, K-rsfchäusern, Kantinen und ähnlichen Betrieben).
12. Gardinen-, Portieren- nnd Vorhaugzubehör: Stangen und
-Starigenüältcr. Stangenendknöpfe, Schnurknövfe und
-auasten, Spanaen. Träger, Rosetten. Ausgenombien and Stangen und Stangenbalter In Wohnungen. ferner Gar- dinen-, Portieren- und Vorhangringe allgemein.
18. Gegenstände der Sckanfenstcrdxkoratiou und Geschäftsaus- ftattnna. auch Znbeliörtcile dazu: Abwieaeschauseln, An- schraubölen. Arme für Glasplatten, Beilhalter, Büstcn- spinen. Deckel svoii Standgläsern, Kasfeemüblen n. dal.), Deckelhalter, Dekorationsränder, Dekorationsftänder, .schalen, -vasen, Drahtständer, «Jleifchgabeln, Fleischgerüste, tzlcischstangen und Fleischschicnen, Fruchtkörbe und -schalen, Gcmüselörbe und -schale», Gestelle aller Art, Glasschutzkon- iolen, Handschuhstühkissen, Hake» aller Art, Halter aller Art, Hutarme, Hntstänber. Kaffcemühlentrichter lnicht in Haushaltungen), Kartenhaltcr, Kartenständer, Konfektkasteu, -körbe und -schalen, Kreuzstücke, Sadenttschaussähe, Ladcn- tischkonsolen, Mäntel für Schmalz- und Talgschüsscln, Mar- morplattenhalter, Packtischschnitter, Rahmen aller Art. Schaufenftergeftelle riebst Zubehör. Schlangenarme, Schirm- Halter und Schirmhülsen. Ständer und Stützen aller Art, Stecknadelschalen, Stockhalter nnd Stockhülsen, Träger aller Art, Berlnufsavparate und Verkaufsbcbälter für Kasfce, Kakao, Schokolade und Tee, Wanbgerüste, Wandkonsolen, Wurstgerüste, Wurststaifgen, Zahlplattcn, Zigarrenablagen.
14. Griffe. Kelten und Stangen zur Betätigung von Ventila- tionsklavven. von Bentilationsschiebern, von Zugvorrichtun- gen an Spülcinrichtungen in Aborten.
18. Halter für Handtücher, Toilettepavier, Schwämme und Seife, letztere in Schalen- und Kcttcnform, einschlietzlich der Ketten dazu.
16. Kanne« jeder Art für gewerbliche Betriebe: Petrolenm- ' können auch im Haushalt. -
17. Kerzenleuchter, abschraubbare und ausüängvar«, mit Rosetten und Unterlagen, vomKlavieren und Flügeln.
18. Knacln von Kovierorellen. festgeschraubte. nicht angentetete.
" l97Ä!arkeualler Art.Arbeiterkontrollmarken, Btcrmarken,
Garderobenmarken . Spiel- und Zahlmarken. Schlüsselmar- 'kcu, Flaschen- und Schlüsselzeichen.
20. Namen-, Firmen- nnd Bczeichnungöschilder. rlusgenommen sind Leistungsschilder an Maschinen, Schilder nnd Schrifttafeln an Denkmälern und Grabstätten, Bauinschriften mit dcnkmalartigem Charakter, Schilder von weniger als
- 250 qcm Fläche, wenn sie für einen besonderen Zweck einzeln bergestellt oder mit Aufschrift versehen worden sind.
21. Rcklamegegenständ« ohne Ausnahme: Aschenbecher, Bricf- bcschivercr, Briesösfner, Feuerzeuge, Löscher, Kalendergestelle, Schreibzeuggarnituren usiv.
22. Schnrntzabtretgittcr.
Lü. Ltänder fü r Garderobe f ür Schirme , für Zeitungen.
~24. Stobbleche, Sockel- und Schouerblech« au Ein- und Durch- gangstüren aller Art, an Ladcntheken und SchankbüfettS, an Säulen und Pfeilern.
25. Trevvenläuferftangen. Trepvenläuferstangenkuöpfe. ^
—26. TLrklopfer.
27. Untersätze von Kleiderablagen, von Kleider- und Schirm- ständern, sowie von Möbeln.
28. Wäschekörbe- nnd Wäschebakeu.
20. Zierat, Zierknöpfc. Zierkugeln, Zierspitzen, aufgcschvaubtc, aufgesteckte oder verstiftete an Gittern, Geländern, eisernen und hölzernen Garderobenhaken, an Garbcrobenablagen, an Garderobenständern, an Gardcrobengarnllnren, an Schirmständern und an Zeitungsständern, Zicraufsätze, auch Adler. Kronen an Säulcnwagcn, soweit sie nicht zum Tragen des Wagebalkens erforderlich sind, ferner Ausstattungsbeschläge an Geschirren von Zugtieren, soweit diese Teile nicht zum Gebrauch notwendig sind. Ä
80. Zierstücke, figürliche und oruMnentale, an und auf Gebäu- deutln Hauseingängen, in Treppenhäusern, in nicht öffentlichen Höfen und Gärten sFigurcn, Gruppen, Basen, Obelisken, Brunnen, Reliefs, Epitaphien, Wappen). Ausgenommen find Gegenstände der genannten Art an Grab- stätten, auf öffentlichen Plätzen und Straßen, tn öffentlichen Gärten, Parks usw.
Lfd. Nr. Reihe H
81. Arme, Ausleger und Träger für Lampen und Laternen am Aeuheren von Gebäuden.
32. Barricrenstanaen aller Art, nebst Pfosten und Stützen, Knäufen, Rosetten, Zieraten nnd Zierringen.
88. Bekleidungen, innere u. äußere lnicht Tragekonstruktionen): »1 von Fenstern, von Schauseustern, von Schaukasten, von .Vitrinen und von Ansstellschränken:
d) von Haustüren, von Korridor- und Zimmertüren, von Ladeutüreu, von Windkanatüren. von Drehtüren, von Fahrstnbltürcn n. dgl., von Türrahmen, von Türnischrn lLaibungen, Türstockfüllungcn):
e) von Kassenschaltern, von Fabrstuhlkabinen, von Fahr- stuhlumivebrungen nnd von Telephonkabinen:
d) von Pscilcrn und Füllungen, von Schanktischen, von Schankbüfetts, von Anrichten, von Ladentischen, von Theken u. dal.:
e) von Pfeilern und Füllungen an Balkons und au Fakta» den, soweit sie nicht eingemauert sind.
84. Brauseköpfe (f. auch lfd. Nr. 48) eiuschlieblich Steigerobr« von Bädern. Badeöfen und Badewannen in Haushaltungen.
86 . Fenstergriffe und Fensterknövke ls. auch lfd. Nr. 49). die nicht
■-zur Betätigung eines Verschlusses dienen. Ausgenommen
send Griffe und Knöpfe, deren Grtssteile nicht vollständig aus den beschlagnahmten Metallen bestehen.
86. Filterrahmeu, Filterroste und Filterzelle« tn Nabmeniilteru, Schalcnfiltcrn, Trommelfiltern und ähnlichen Fittrations» anlagen, soweit sie nicht im Gebrauch sind.
87. Füllungen und Handleisten von Geländern und Balkon- gittern.
88. Gelä nder Grits- tmh ftWtw.n auch lfd. Nr. 50) an Dächern.
7 an Balkons, an Fenstern, in Gänge», in Warteräumen,
an Badewannen und Bädern, auch sreistchende, soweit die Entfernung ohne Verletzung polizeilicher Vorschriften statthaft ist. '
89. Haustvallervunipe«. stillgesebte oder ausaebaute, nebst zu- . gehörigen Brunnenrohren, Brupnenvcnttlen, Kolbenstieseiu und Rohrleitungen dazu.
40. Rohrleitungen, Reduzierventile und andere Vorrichtungen zu Ausschankapparaten für Bier, Selterswasser, Limonaden und andere Flüssigkeiten, soweit sie nicht im Gebrauch sind. -
41. Trcvvrnkchnt-stanarn und Geländer (f. auch lfd. Nr. 54): ^""Halter und Endigungen dazu: Ringe und sonstiges Zubehör für Trevvenseile. alles, soweit die Entfernung ohn« Verletzung polizeilicher Vorschriften statthaft ist.
42. Türknöpfe, Türgr iffe, Türbanühaben, Türstangcn nebst Zn- behör ls. lfol Nr. oöj, soweit sie nicht zur Betätigung eine» Verschlusses dienen., an Haustüren, an Korridor- unh a«
'Zimmertüren, an Ladentüren, an Drehtüren, an WiE fangtüren und an Fabrstuhltüren. Ausgenommen stutz Knöpfe, Griffe usw., deren Grifstetle nicht vollständig ans den beschlagnahmten Metallen bestehen. ' ^
48. Ventilatiousklavve». Luftgttter. %
Lfd. Nr. Reihe IH
3f44. Gewichte von 20 g Stückgewicht und darüber. Ausgenomm«,
Uno y( o? mLlgewtchte zum Zwecke der Eichung. Prä. o-*
z i s i o q s g e wi ch t e für wissenschaftliche und technisch«
/:
Zwecke in Apotheken, bet Behörden, tn staatlichen Institute», tn technischen Betrieben, bei Banken, Goldankaufstelle», Münzstellen und Juwelieren.
»«445. Hvhlmahe lMaßgesabe. auch Metzkannen genannt). ,
"'6. Tropssiebe und sonstige lose Teile von Schanktischen, von Anrichten, von Schankbüfetts, von Ladentischen, von Theke» ** , u. dal.
ll-47. Biehglocke».
^ Lfd. Nr. Reih« IV
^48. Brauseköpfe (f auch lfd. 'Nr. 34) von Badeeiurtchtunge» in Badeanstalten. Kranlcirhäuserii, gewerbliche)! Betrieben und . Ijfsentltchen Einrichtungen, jedoch nicht die Zuleitnngsrohr». * 49. Feusterarikke und Feukierknönk^ ls. auch lfd. Nr. 35). welch, zur Betätigung eines Verschlusses bienen. Ausgenommen sind Griffe und Knöpfe, deren Grifstetle nicht vollständig aus den beschlagnahmten Metallen bestehen, und Griffe von Baskülverschlllssen. jl 50. Geländer. Griffe und Gitter au Dächern, an Balkons, an » "Fenstern, auf Treppen, in Gängen, in Wartcräumen, auch freistehende, wenn sie zum Schube von Personen unerläß- lich sind und somit nicht unter lfd. Nr. 88 fallen.
Jröl. Markisenznbehör, wie Windenkasten, Gestänge und Dächer. jlS2. Schubstangen und Schutzgitter an Fenstern und Türen aller f Art, auch solche au Fuhrwerken, a» Schaufeilstcrn. au Ladentüren, an Drehtüren, an Wt ubfa natüren. an Fahr» stuhltllren. ^
4-P8. Tore «ud Gttlertüre«.
,«154, Treppeuschutzstanae u. und Geläuber: Halter und Endigungen t* dazu: -Ringe und sonstiges Zubehör für Trcvpenseile, alles, soweit es »ach baupoltzellfchen Vorschriften notwendig ist und somit nicht unter lfd. Nr. 41 fällt.
^65. Türklinke». Türgriffe, Türhanbbabeu, Türkuöpfe ls. auch ifo. Nr 42) zur Betätigung eines Verschlusses mit den dazugehörigen Unterlagen lLangschilbern, Rosetten usw.) an Korridor» rM an Zimmertüren, an Ladeutüreu, a» Haus-
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