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Albuiustäuber

Aschenbecher und Aschentclker Aulozubchörtcile, wie Hupen, GaS- entwickicr, K»tschützer usw. Budcösen Becher aller Art

Beschläge an Möbelst, Koffern »sw. Bestandteile von Bcieuckikuuczs- körpern, Fernrohren, Apparaten, optischen, physikalischen und ähn- lichen Instrumenten Bicrglasdcckel Bicrkrugdcckel Bicrsasihähue Bierschanksäulen Bicrsiphous Bierwärmcr Bierwärm erstände»

Bilderrahmen

Blumenspritzen

Blumenteller

Blumentcllerhalter

Blumentöpfe und -kübel

Bvdenschutzblcchc vor Öfen u. Herben

Bowlen aus .Haushaltungen

Briefbeschwerer

Brouzefiguren

Brotkörbe

Bücherständer

Bügclgcrätc

Bürstcubleche

Dosen aller Art

Eierbecher

Einrichtungsgcgenstänbe aus Ställen Etageren

Elektristerapparate Fahncnstangeiispitzen Flaschenkorkenaufsätze Gardinenstangen mit Haltern und Ringe» aus Wohnungen

GaShähne aus Wohnungen

Gießkannen

Gongs

Glocken von elektrischen Klingeln, Läutewerken nsw.

Griffe von Möbeln, Klavieren, Schubkästen ulw. Granunophontrichter und -atme Gurthalter, Gurtklemmen an Roll­laden usw.

Humpen

Iardinicren

Infnndierbüchse«

Kaffeekannen Kaffeemaschinen Kaminumkleidungen Kaminvorfctzer u. Feucrgejchirr dazu

Kämme

Kartcnschalen

Kartcnpreffen

Ketten

Klingclzüge und Klingelknöpfe

Kollektenbüchsen

Kuchenplatten

Kumpcn

Kronen l Tettc au« Zkupk« und Messing, I da alle aus anderem Metall be< vamp en > stehenden Stücke vor der Ablle- Leuchter ) sträng cntstrut weiden müssen Likörservice Lote

Medaillen

Menagen

Mefferbänke

Milchkannen

Muuitionsutensilien aus Messtng, wie Pulvcrmaße, Kugelsetzer, Schrvtfüller, Zündhütchenzangen, Umbördler usw.

Musikinstrumente

Rlppessachen

Notenständer

Obstmesser

Obstmcsserständcr

Obstschalen

Ofenrohrabschlnßringc Ofenvorsetzer und Feuergeschirr dazu Plätten Pokale

Portierenstangell mit Haltern und Ringen aus Wohnungen Rauchservice Rasierservice

Reinigungsdeckel «» Ofen usw. Ringe, zu Gardinen, Vorhängen, Portieren usw.

Rollen von Betten, Tischen usw.

mit Messingringcn dazu Samoware

Schablone» zum Wäschezeichnen Schalen und Säulen von Tafel-, Säulen- und Hängcwagen susw. Schallbecher von Orgeln, Orchcstrien Schienen an Treppen Schilder, Namen-, Firmen- und Be­zeichnungsschilder Schiittengeläute Schlöffer Schlüssel Schlüsselleisten Schreibzcuggarniturcu Schaufeln aller Art, z. B. Krümel­schippen Sclbstschänker Serviettenringe Signalpfeifen Sparbüchsen Spiclteller Spielwarcn Spritzen Spuckuäpse

Staubsauger-Zubehörteile

Stiefelknechte

Streichholzständer

Stufeuvorstoßschiencn

Tafelaufsätze

Tafelgeschirre

Tassen und Untcrsätze dazu

Teeglashaltcr

Teekannen

Teemaschinen

Teller aller Art

Thermoineter-Ständer

Tintenfässer

Tischglocken

Tortenschaufeln

Trichter

Tritte und Trittbretter von Fuhr­werken

Türschließer

Uhrgehäuse

Uhrgewichte

Uhrschlüffel

Untcrsätze für Flaschen,Krüge. Gläser Basen

Berdampscrschalcn

Vogelkäsige

Vorhangstaugen mit Haltern und Ringen aus Wohnungen Wagebalken von Säulen- und Hänge«

wagen

Wandteller

Wasserhähne aus Wohnungen

Weinkühler

Zahnstochergestelle

Ziergcgeuständc

Zigarrenabschneider

Zigarrenablageu

Zigarrenanzünder

Zuckerdosen

Zuckerzange»

Für die freiwillig abgelieferten Gegenstände werden die Preise des § 10 der Bekanntmachung gezahlt. Soweit die Gegenstände bereits durch diese oder frühere Bekanntmachungen enteignet sind, besteht eine Ablieferungspflicht/ für sie werden die Preise der betrestenden Bekanntmachung gezahlt.

Hüushaltungsgegenstände aus Kupfer, Messing und Nickel sind bereits nach der Lekautttulachuug M. 3231/10. R. R. /V., Aluminiumgerätschaften nach der Bekanntmachung M. c. 50U/2. 17 K. R. A., Vierglasdeckel und Bierkrugdeckel aus Zinn nach der Bekanntmachung Al. 1/2. 17 O.A. ablicferuiigspflichtig. Gegenstände dieser Art, die ohne besondere behördliche Genehmigung zurlickbehalten sind, werden demnächst zwangsweise eingezogen. Vis auf weiteres werden auch diese noch zu den nachstehenden Preisen angenommen:

1. für Haushaltungsgegenstände, welche durch die Bekanntmachung öl. 2684/2.16

1(.R. A. vom 15. März 1916 betroffen sind, .

2. für Bierkrugdeckel und Bierglasdeckel aus Zinn, welche durch die Bekannt-

machung Al. 1/2, 17 K. R. A. vom 8. Februar 1917 betroffeu sind, ... 8,00 Jt für 1 kg Zinn, ^

3. für Aluminiumgegenstände, welche durch die Bekanntmachung öl. c. 500/2. 17 lv. R. A. vom 1. März 1917 bzw. durch den Nachtrag Ala. 1700/4. 17

K.R.A. vom 10. Mai 1917 betroffen sind, .. 12,00 ^ für 1kg Aluminium.

Gegenstände, für die kein anderer Ubernahmepreis festgesetzt ist, sowie Aitinateriai sind zu den folgenden Preisen anzunehmen:

° 1,70 Jt für das Kilogramm Kupfer,

1,00 » »

9

» Kupferlegierungen,

4/>0 » »

»

» Nickel,

1,80 » »

9

» Nickellegierungen,

2,50 » »

9

» Aluminium,

2,00 » »

9

» Zinn (Stanniolpapier),

0,40 » »

9

- Zink und Blei (auch Flaschenkapseln).

Für Gegenstände, weiche nicht enteignet sind und freiwillig abgeiicsert werden, ist eine Forderung über die festgesetzten Übernahmepreise hinaus, also auch eine Inanspruchnahme des Neichsschiedsgerichts für Kriegswirtschaft, ausgeschlossen.

s 3,90 Jt für 1 kg Kupfer, i 2,90 » » 1 » Messing, l 12,90 » » 1 » Nickel,