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Albuiustäuber
Aschenbecher und Aschentclker Aulozubchörtcile, wie Hupen, GaS- entwickicr, K»tschützer usw. Budcösen Becher aller Art
Beschläge an Möbelst, Koffern »sw. Bestandteile von Bcieuckikuuczs- körpern, Fernrohren, Apparaten, optischen, physikalischen und ähn- lichen Instrumenten Bicrglasdcckel Bicrkrugdcckel Bicrsasihähue Bierschanksäulen Bicrsiphous Bierwärmcr Bierwärm erstände»
Bilderrahmen
Blumenspritzen
Blumenteller
Blumentcllerhalter
Blumentöpfe und -kübel
Bvdenschutzblcchc vor Öfen u. Herben
Bowlen aus .Haushaltungen
Briefbeschwerer
Brouzefiguren
Brotkörbe
Bücherständer
Bügclgcrätc
Bürstcubleche
Dosen aller Art
Eierbecher
Einrichtungsgcgenstänbe aus Ställen Etageren
Elektristerapparate Fahncnstangeiispitzen Flaschenkorkenaufsätze Gardinenstangen mit Haltern und Ringe» aus Wohnungen
GaShähne aus Wohnungen
Gießkannen
Gongs
Glocken von elektrischen Klingeln, Läutewerken nsw.
Griffe von Möbeln, Klavieren, Schubkästen ulw. Granunophontrichter und -atme Gurthalter, Gurtklemmen an Rollladen usw.
Humpen
Iardinicren
Infnndierbüchse«
Kaffeekannen Kaffeemaschinen Kaminumkleidungen Kaminvorfctzer u. Feucrgejchirr dazu
Kämme
Kartcnschalen
Kartcnpreffen
Ketten
Klingclzüge und Klingelknöpfe
Kollektenbüchsen
Kuchenplatten
Kumpcn
Kronen l Tettc au« Zkupk« und Messing, I da alle aus anderem Metall be< vamp en > stehenden Stücke vor der Ablle- Leuchter ) sträng cntstrut weiden müssen Likörservice Lote
Medaillen
Menagen
Mefferbänke
Milchkannen
Muuitionsutensilien aus Messtng, wie Pulvcrmaße, Kugelsetzer, Schrvtfüller, Zündhütchenzangen, Umbördler usw.
Musikinstrumente
Rlppessachen
Notenständer
Obstmesser
Obstmcsserständcr
Obstschalen
Ofenrohrabschlnßringc Ofenvorsetzer und Feuergeschirr dazu Plätten Pokale
Portierenstangell mit Haltern und Ringen aus Wohnungen Rauchservice Rasierservice
Reinigungsdeckel «» Ofen usw. Ringe, zu Gardinen, Vorhängen, Portieren usw.
Rollen von Betten, Tischen usw.
mit Messingringcn dazu Samoware
Schablone» zum Wäschezeichnen Schalen und Säulen von Tafel-, Säulen- und Hängcwagen susw. Schallbecher von Orgeln, Orchcstrien Schienen an Treppen Schilder, Namen-, Firmen- und Bezeichnungsschilder Schiittengeläute Schlöffer Schlüssel Schlüsselleisten Schreibzcuggarniturcu Schaufeln aller Art, z. B. Krümelschippen Sclbstschänker Serviettenringe Signalpfeifen Sparbüchsen Spiclteller Spielwarcn Spritzen Spuckuäpse
Staubsauger-Zubehörteile
Stiefelknechte
Streichholzständer
Stufeuvorstoßschiencn
Tafelaufsätze
Tafelgeschirre
Tassen und Untcrsätze dazu
Teeglashaltcr
Teekannen
Teemaschinen
Teller aller Art
Thermoineter-Ständer
Tintenfässer
Tischglocken
Tortenschaufeln
Trichter
Tritte und Trittbretter von Fuhrwerken
Türschließer
Uhrgehäuse
Uhrgewichte
Uhrschlüffel
Untcrsätze für Flaschen,Krüge. Gläser Basen
Berdampscrschalcn
Vogelkäsige
Vorhangstaugen mit Haltern und Ringen aus Wohnungen Wagebalken von Säulen- und Hänge«
wagen
Wandteller
Wasserhähne aus Wohnungen
Weinkühler
Zahnstochergestelle
Ziergcgeuständc
Zigarrenabschneider
Zigarrenablageu
Zigarrenanzünder
Zuckerdosen
Zuckerzange»
Für die freiwillig abgelieferten Gegenstände werden die Preise des § 10 der Bekanntmachung gezahlt. Soweit die Gegenstände bereits durch diese oder frühere Bekanntmachungen enteignet sind, besteht eine Ablieferungspflicht/ für sie werden die Preise der betrestenden Bekanntmachung gezahlt.
Hüushaltungsgegenstände aus Kupfer, Messing und Nickel sind bereits nach der Lekautttulachuug M. 3231/10. lä R. R. /V., Aluminiumgerätschaften nach der Bekanntmachung M. c. 50U/2. 17 K. R. A., Vierglasdeckel und Bierkrugdeckel aus Zinn nach der Bekanntmachung Al. 1/2. 17 O.A. ablicferuiigspflichtig. Gegenstände dieser Art, die ohne besondere behördliche Genehmigung zurlickbehalten sind, werden demnächst zwangsweise eingezogen. Vis auf weiteres werden auch diese noch zu den nachstehenden Preisen angenommen:
1. für Haushaltungsgegenstände, welche durch die Bekanntmachung öl. 2684/2.16
1(.R. A. vom 15. März 1916 betroffen sind, .
2. für Bierkrugdeckel und Bierglasdeckel aus Zinn, welche durch die Bekannt-
machung Al. 1/2, 17 K. R. A. vom 8. Februar 1917 betroffeu sind, ... 8,00 Jt für 1 kg Zinn, ^
3. für Aluminiumgegenstände, welche durch die Bekanntmachung öl. c. 500/2. 17 lv. R. A. vom 1. März 1917 bzw. durch den Nachtrag Ala. 1700/4. 17
K.R.A. vom 10. Mai 1917 betroffen sind, .. 12,00 ^ für 1kg Aluminium.
Gegenstände, für die kein anderer Ubernahmepreis festgesetzt ist, sowie Aitinateriai sind zu den folgenden Preisen anzunehmen:
° 1,70 Jt für das Kilogramm Kupfer,
1,00 » »
9
» Kupferlegierungen,
4/>0 » »
»
» Nickel,
1,80 » »
9
» Nickellegierungen,
2,50 » »
9
» Aluminium,
2,00 » »
9
» Zinn (Stanniolpapier),
0,40 » »
9
- Zink und Blei (auch Flaschenkapseln).
Für Gegenstände, weiche nicht enteignet sind und freiwillig abgeiicsert werden, ist eine Forderung über die festgesetzten Übernahmepreise hinaus, also auch eine Inanspruchnahme des Neichsschiedsgerichts für Kriegswirtschaft, ausgeschlossen.
s 3,90 Jt für 1 kg Kupfer, i 2,90 » » 1 » Messing, l 12,90 » » 1 » Nickel,