dieser oder durch ihre Vermittelung unter den gleichen Bedingungen wie bei den Darlehnskassen lombardiert werden. Die Darlehnskaffen beleihen die Kriegsanleihen des Reichs und die Schuldbuch­forderungen der Kriegsanleihen bis zu 85 "/o. Der Berechnung ihres Beleihungswertes werden folgende Kurse zugrunde gelegt: für die äprozentigen Kriegsanlcibcn der letzte Ausgabekurs von 98 °/ 0 , für die 5prozcntigcn Reichsschatzanweisungen von 1914 und 1915 der Kurs von 99 "/, für die 4'/rprozentigen Reichsschatzanweisungen von 1916 der Ausgabckurs von 95°/» und für die 4'/- prozentigen Reichs­schatzanweisungen der seclssten Kriegsanleihe ebenfalls der Ausgabekurs von 98 %. Don den Darlehns­kassen werden ferner belieben andere Reichs- und Staatspapiere einschließlich der Schuldbuchforderungcu sowie die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Verbänden ausgegebcnen festverzinslichen, auf den Inhaber lautenden mündelsicheren Werte, sofern sie an einer deutschen Börse notiert werden, bis zu 75 °/ 0 und die übrigen nach dem Bankgesetz in Klasse I beleihbaren Wertpapiere bis zu 70"/., ibres Kurswertes vom 25. Juli 1914. Die Darlehnskassen berechnen jetzt für Darlehen, die zum Zwecke der Einzablung auf Kriegsanleibe entnommen werden, einen Vorzugszinssatz von nur 5'/»"/«- Eine Kündigung des Darlehns seitens der Darlehnskasse zu ungelegener Zeit ist nicht zu befürchten. Die Darlehnskassen werden für die Verlängerung des Darlehns das größte Entgegenkommen zeigen unljdfc überdies aller menschlicher Voraussicht nach noch mebrerc Jabre (4 bis 51 nack dem Friedensschlup^ in Tätigkeit bleiben.

Für die Abwicklung des Darlehnsgeschäfts ist hiernach reichlich Zeit vorhanden; soweit die Tilgung des Darlehns nicht aus eigenen Mitteln des Fideikommisses oder sonstigen gebundenen Ver­mögens erfolgen kann, bestebr die Möglichkeit, sie später durch Veräußerung der angeschafften Anleibe z» bewirken.

Die Unkosten, die durch eine Lombardierung, selbst wenn sie längere Zeit besteht, erwachsen, sind gering. Die Kriegsanleihen gewähren unter Berücksichtigung ihres Ausgabekurses eine Durchschnitts­verzinsung von über 5"/» (bei der letzten Kriegsanleihe betrug sie bei Schuldverschreibungen 5,10 "/I; der Zuschuß, welcher aus den Mitteln des Vermögens, für das die Kriegsanleihe erworben wird, geleistet werden muß, ist deshalb nur unbedeutend. Er betrug bei der letzten Kriegsanleihe beim Erwerbe von Schuldverschreibungen 5,255,10 0,15 % Bei dem jetzigen Vorzugszinssatz von 5'/«"/,, beträgt er nur 0,025 "/, so daß bei einem Lombarddarlehen von lOO OOO Jt im Ganzen nur 25 JH> für das Jahr zuzuschießen sind.

Da die Einzahlungen auf die Anleihe in Teilbeträgen erfolgen können und auf jede Einzahlung ein entsprechender Anleihebetrag zugewiesen wird, können die durch eine frühere Einzahlung erworbenen Anleihestücke (Zwischenscheine) für das zum Zwecke der späteren Einzahlungen aufzunehmende Darlehen verpfändet werden. Auf diese Weise können beispielsweise mit einem Kapital von nur 50 000 Jt 4 "/ Pfandbriefe (bei einem Kurse der Pfandbriefe von 90 "/) rund 110 000 ^ Kriegsanleihe er­worben werden. Nimmt der Besitzer eines Grundstücks zum Zwecke der Anleihezeichnung ein Pfandbrief­darlehen auf, so braucht er also den Grundbesitz nur in Höhe von etwa fünf Elfteln, also vou^ weniger als der Hälfte des gezeichneten Anleibebetrages zu belasten. MM

III. Aufnahme von Pfandbriefdarlehen.

Die Beschaffung von Geld zum Erwerbe von Kriegsanleihe kann auch in der Weise erfolgen, daß ein Pfandbriefdarlchen ausgenommen wird und die ausgereichten Pfandbriefe entweder veräußert oder lombardiert werden.

Werden die Pfandbriefe zwecks Erwerbs von Kriegsanleihe veräußert, so werden bei entsprechendem Kursstände der Pfandbriefe die Zinsen der Kriegsanleihe infolge der hohen Verzinsung der Anleihe (vgl. II) und der regelmäßig wesentlich niedrigeren Verzinsung der Pfandbriefe nicht nur die Zinsen des Pfand­briefdarlehens, sondern auch noch die Tilgungsraten ganz oder zum Teil decken. Dies trifft jedoch nur so lange zu, als der Zinsfuß der Kriegsanleihe nicht herabgesetzt wird, in welchem Falle aber der Nenn­wert der Anleihe auf Verlangen auszuzahlen ist. Die Lombardierung der Pfandbriefe erfordert zwar jährlich einen geringen, nicht durch die Zinsen der Anleihe gedeckten Zuschuß (vgl. II), bietet aber den Vorteil, daß die Pfandbriefe erhalten bleiben und nach Aufhebung der Lombardierung, da Pfandbriefdarleben auch in Pfandbriefen zurückgezablt werden können, zur Abstoßung des Pfandbrief-