Protokollauszüge

P. B. XI, V. S. 16. November 1915 S. 122

§ 13 Abs. 6: Die Gesellschaft war verpflichtet, infolge der von der Metallmobilmachungssteile geforderten Angaben folgende Anmeldungen zu machen:

a) das Kupferdach des Mittelabaues des Museums ca.3100kg nach Angaben der Firma Knodt, die seinerzeit das D ch gelie­fert hat.

b) Macerationspparat, Macerationsbecken und Waschkessel zusammen ca 15 kg Kupfer.

c) unverarbeitetes Platin: 4 Stücke aus der ZchauSamm­lung zusammen 640, 289 gr.

V. S. 8. 16. Februar 1916 S. 13tt § 6. Vom Magistrat Tiefbauamt ist die Eigentums­übertragung der von der S.N.u. gemeldeten Kupfergegenstände auf den Reichsmilitär -Fiskus verlangt worden . Die Gegen­stände: ein Waschkessel, ein Macerationsapparat und ein Mace- rationsbecken sind abgeliefert worden. Die Vergütung dafür beträgt M. 519.30.

Als Ersatz wurden vorerst angeschafft: ein Wasch­kessel und ein grösserer Topf zum macerieren.