ab 'je zuvor find wir auf den Gemeinsinn der einzelnen Bolksgenossen ange­wiesen. Zm Interesse des Reiches liegt es deshalb, alles zu tun um die private Initiative und Tatkraft auch auf den Gebieten der Wohlfahrtspflege zu erhalten.

Die geltende Bestimmung des § 13 Ziffer 7 hat, wie die Lrfahrung lehrt, zweifellos die Wirkung gehabt, dah sie trotz der lähmenden Folgen unserer chlechten allgemeinen Wirtschaftslage die Gebefreudigkeit der breiten Bevolke- rungsfchichten erhalten hat. Würde dies durch Streichung der Bestimmungen unterbunden, so wäre eine unvermeidliche Folge, dah in verstärktem Mähe ftn- Mäge an das Reich gerichtet werden mühten, unmittelbare Beihulfen zur Rulreckterkaltung kultursördernder, mildtätiger oder gemeinnütziger Unter­

nehmungen zu geben. . .

Der Unterzeichnete Berein vertraut deshalb auf das soziale Becständms der Mitglieder des Reichstags und erwartet, dah der von der Regierung bean­tragten Streid)ung des § 13 Ziffer 7 nicht entsprochen wird.

Deutscher Derem für öffentliche nnä private Fürsorge

Geheimer itirchenrot D. Schlosser Dr. Polligkeit

stellvertr. Borsitzender Geschäftsführer

Diese Eingabe wird befürwortend unterstützt oon folgenden Bereinigungen.