ab 'je zuvor find wir auf den Gemeinsinn der einzelnen Bolksgenossen angewiesen. Zm Interesse des Reiches liegt es deshalb, alles zu tun um die private Initiative und Tatkraft auch auf den Gebieten der Wohlfahrtspflege zu erhalten.
Die geltende Bestimmung des § 13 Ziffer 7 hat, wie die Lrfahrung lehrt, zweifellos die Wirkung gehabt, dah sie trotz der lähmenden Folgen unserer chlechten allgemeinen Wirtschaftslage die Gebefreudigkeit der breiten Bevolke- rungsfchichten erhalten hat. Würde dies durch Streichung der Bestimmungen unterbunden, so wäre eine unvermeidliche Folge, dah in verstärktem Mähe ftn- Mäge an das Reich gerichtet werden mühten, unmittelbare Beihulfen zur Rulreckterkaltung kultursördernder, mildtätiger oder gemeinnütziger Unter
nehmungen zu geben. . .
Der Unterzeichnete Berein vertraut deshalb auf das soziale Becständms der Mitglieder des Reichstags und erwartet, dah der von der Regierung beantragten Streid)ung des § 13 Ziffer 7 nicht entsprochen wird.
Deutscher Derem für öffentliche nnä private Fürsorge
Geheimer itirchenrot D. Schlosser Dr. Polligkeit
stellvertr. Borsitzender Geschäftsführer
Diese Eingabe wird befürwortend unterstützt oon folgenden Bereinigungen.