iselben nge in Sonnt norden hatten, merken nd der

Bezug

freiem

geben

andern

das .n ich dessen

'R'istc-

lcht da ulende imitten Dienste ck ich oder dieser gesagt: Opfern

g seyn flichten lekannt denke mrigen bin es sollte, seiner ichmcn nscrcm icn ist, r seine 'es sey

ihaften che sich

Ich

n, die mmcn- talt zu isichten dschaft. schuld, ag bei. ng als

n d e n c der i ch t e t chuld ichen

oerliche l nicht

19

(Anlage 3.)

Betreff: Das Verhältniß der Direktion der Senckenbcrgischen naturforschcnden Gesellschaft zu der aus dem Hause Lit. k', Num. 125 zu Gunsten des inzwischen verstorbenen Bürgers und Bäckermeisters Johann Mohrhardt eonstituirten Nachhypothek von fl. 900 im 24 fl. Fuße.

Ich habe die Ehre, in dem Nebenbetreff das Nachfolgende zu berichten.

Der am 4. Februar 1827 verstorbene hiesige Bürger und Bäckermeister Johann Mohrhardt hatte auf dem mit einem ersten Jnsatz-Capital von fl. 2000 belasteten Hause des hiesigen Bürgers und Hutstaffirers Johann Friedrich Gcisow und dessen Ehefrau, Lit. F, Num. 125 eine Ucberbesserungshvpothck von fl. 900 zu 5 pCt., später zu 4 I / 2 pCt., jährlicher Zinsen stehen.

Ehe der einzige Sohn des vorbcnanntcn Gläubigers Carl Wilhelm Mohrhardt im Jahre 1818 nach Brasilien abrciste, stellte er unterm 30. Mai 1818 auf die Direction der Scnckenbcrgischcn naturforschenden Gesellschaft eine Bollmacht aus, kraft welcher die gedachte Direction das vorerwähnte Capital verwalten und die Zinsen seinem Vater lebenslänglich verabfolgen sollte, wobei der Mandant wahrscheinlich von der Voraussetzung ausging, daß das gedachte Capital auf seinen eigenen und nicht auf seines Vaters Namen in den Hypothckcnbüchcrn cinzuschreiben sev.

Nachdem nun die Gcisow'schen Eheleute das verhvpothccirtc Haus an den hiesigen Bürger und Buchbindermeister Johann Jacob Becker und dessen Ehefrau und diese Eheleute solches an den hiesigen Bürger und Zubcrkrämer Johann Georg Marr und dessen Ehegattin weiter verkauft hatten, letztere Eheleute aber die Währschaft in das fragliche Haus erwirken wollten, wurde dieselbe theils weil sich das Jnsatz-Document über das mchrbesagtc zweite Jnsatz-Capital von fl. 900 d. d. 3. Juni 1818 nicht vorgefunden hatte, thcilö weil cs an dem erforderlichen Conscnse des zweiten Jnsatz-Creditors fehlte, beanstandet.

Di« Johann Georg Marrschcn Eheleute wendeten sich hieraus wegen Amortisation dcS fehlenden Jnfatz-Documcnts und Bestellung eines Orrnkorm nd hoc an das Stadtgericht. Da nun bei den Jnsatz-Acten die vorhcrerwähnte Vollmacht des Mohrhardt'schen Sohnes befindlich gewesen, so wurde die Direction der Scnckenbergischen naturforschcnden Gesellschaft vor die Stadtgerichts-Commission geladen, wo dieselbe die (von mir abgcsaßte) schriftliche Erklärung am 9. December 1839 dahin abgab, daß sie, so weit Carl Wilhelm Mohrhardt bei vorliegender Sache bcthciligt sev, gegen die gestellten Anträge nichts einzuwendcn habe.

Nachdem das Stadtgericht die behufs der Amortisation des Jnsatz-Docnmcnts erforderliche Edietalladung verfügt und zugleich erkannt hatte, daß, da Carl Wilhelm Mohrhardt durch die Direktion der Senckenbcrgischen naturforschcnden Gesellschaft als seine Mandatarin hinlänglich vertreten sev, cs der beantragten Bestellung eines Ouratorm nd hoc nicht bedürfe, wurde späterhin die fragliche Amortisation verfügt und im Mai dieses Jahres den Marr'schen Eheleuten die verlangte Declaration Seitens der Direction der natursorschenvcn Gesellschaft im Namen des Carl Wilhelm Mohrhardt dahin crtbcilt, daß das Capital von fl. 900 als zweite Hnpothek fünf Jahre lang, vom 1. Mai 1837 an gerechnet, zu 3% pCt. jährlicher Zinsen unter vierteljähriger Aufkündigung stehen bleiben solle.

Hierbei ist zu bemerken, daß die Zinsen des mehrbcsagten Capitals vom 3. Juni 1818 bis zum 3. Juni 1834 an Herrn Dr. Crctzschmar bezahlt und von diesem an den Bäckermeister Johann Mohrhardt bis zu dessen 'Ableben vergütet, auch auf Abrechnung dieser Zinsen verschiedene Anschaffungen re. für Carl Wilhelm Mohrhardr gemacht worden sevn sollen.

Die Direction der Senckenbcrgischen naturforschenden Gesellschaft hat Herrn Dr. Crctzschmar bereits zur Rechnungs-Ablage ansgcfordert und wird bemüht seyn, diesen Gegenstand baldigst zu ordnen.

Meine unmaßgebliche Ansicht geht nun dahin, daß die Direction

1) mit Herrn Dr. Cretzschinar wegen der fraglichen Zinsen Abrechnung zu pflegen,

2) den sich hieraus ergebenden baarcn Betrag, so wie die weiter zu erhebenden Zinsen, bei Hochlöblichcm Rechnci-Amt zu deponiren und zu diesem Zwecke

3) bei dem Stadt-Gericht die geeignete Anzeige bicrvon, so wie von der Niedcrlegung des von Carl Wilhelm Mohrhardt erhaltenen Mandats zu machen, auch zugleich auf Bestellung eines Curatoris ad hoc behufs der weiteren Zinsenerhebung anzutragcn haben dürfte.

Frankfurt a. M. den 15. Octobcr 1840. Eder.

(Anlage 4.)

Herr Dr. Cd. Rüppell hat, wie es den sämmtlichen hier anwesenden Mitgliedern unserer Gesellschaft bekannt seyn wird, unter der UeberschriftNeue MittHeilungen und Nachträge re." eine Druckschrift in mindestens 4 500 Ercmplaren austheilen lassen, die nicht nur an öffentlichen Orten aufgelegt, sondern deren Inhalt auch selbst in auswärtigen Zeitungen besprochen wurde. Die Mitglieder der Direktion der Scnckenbergischen naturforschendcn Gesellschaft werden in derselben mehr oder weniger einzeln und in ihren persönlichen Verhältnissen Angriffen ausgesctzt, und hielten es daher dieselben für angemessen, über einen bereits zum Stadt­gespräch gewordenen Gegenstand eine öffentliche Gegen-Erklärung in hiesige Zeitungen cinrücken zu lassen. Eine hierauf in denselben Blättern anonym, angeblich von mehreren wirklichen Mitgliedern eingerückteErörterung" macht den Mitgliedern der Direction zum Vorwurf, als hätten solche durch ihre Erklärung innere Gesellschafts-Differenzen ohne Ermächtigung der Gesellschaft erörtert und veröffentlicht. Da durch diese Bekanntmachung theilwcise eine unrichtige Ansicht über den geschehenen Schritt der Mitglieder der Direction entstehen könnte oder selbst schon entstanden ist, so erklären dieselben hiermit, daß sie weit davon entfernt waren, durch ihre Erklärung etwaigen Beschlüssen der Gesellschaft vorzugreifen, und daß jene Erklärung, wie auch schon ihre Abfassung genügend zeigt, nur persönliche Zurückweisungen enthält, zu welchen es keiner Ermächtigung von Seiten der Gesellschaft bedurfte.

Die Mitglieder der Direction bitten, diese ihre Erklärung in das heutige Protokoll aufzunehmen.

3 *